Hallo, ich habe eine Frage bezüglich eines Vorfalls. Am 01.01.2024 habe ich ein Miles-Auto geparkt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich kein Halteverbotsschild in der Nähe. Allerdings wurde wahrscheinlich am 02.01.2024 oder 03.01.2024 ein solches Schild aufgestellt. Am 03.01.2024 habe ich einen Strafzettel bzw. Bußgeldbescheid erhalten, den mir Miles per E-Mail zugeschickt hat. Jetzt bin ich noch in der Probezeit und frage mich, ob meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird.

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Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) und behinderten +)

dadurch Andere.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO;

§ 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52.1 BKat; § 19 OWiG

Es wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40,00 EUR erhoben