Ich war im MD und habe die Zwischenprüfung nicht bestanden und würde Kraft Gesetzes entlassen.

Mir ist bewusst das dass endgültige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung des Polizeivollzuges grundsätzlich der Nachweis einer Nichteigung für den Polizeiberuf ist.

Ich würde mich dennoch wieder für den Beruf des Polizeivollzugsbeamten entscheiden. Nächstes Jahr werde ich mein Abitur beenden und erfülle somit die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst. Ich habe erfahren dass man für die jeweils anderweitigen Laufbahn sich bewerben kann und dies mit Erfolg.

Meine Frage wäre, wäre es möglich wieder als Anwärter im GD anzufangen ?