In meinen Augen, hat sie das nur gemacht, da sie sonst die Klassenarbeit wiederholen müsste
Naja der sogenannte Drittelerlass (bei mehr als ein Drittel 5/6en muss die Arbeit wiederholt werden) ist in NRW abgeschafft das heißt der Lehrer muss die Arbeit nicht wiederholen egal wie schlecht sie ausgefallen ist es sei denn die Schulleitung will das
Grundsätzlich hat der Lehrer schon das Recht die Bewertung dem Ausfallen der Arbeit anzupassen (wobei es in dem Fall schicker gewesen wäre einfach den Bewertungsschlüssel anzupassen statt jedem 5 Punkte zu schenken). Ich finde das zwar auch nicht gut weil die Leistung eines Schülers nicht durch die Leistungen der anderen besser oder schlechter werden. Außerdem gibt es auch Schüler (wie mich:-)) die teilweise in Arbeiten die super gut ausfallen fast als einziger schlechte Noten haben während sie dann in schlechten Arbeiten wo die Atmosphäre in der Klasse bei der Rückgabe fast schon die Anmutung einer Beerdigung hat mit einer 1 oder 2 dasteht
Aber grundsätzlich ist das Vorgehen der Lehrerin rechtlich ok und durchaus auch nachvollziehbar
wünsche dir und allen anderen Schüler ab heute Mittag frohe Weihnachtsferien