Hallo zusammen,

zuallererst möchte ich jedem Danken, der sich Zeit nimmt diesen Beitrag zu lesen.

Folgendes Problem:

Ich habe wieder auf einer Abendrealschule in NRW angefangen, wo ich vor ca 10 Jahren schon einmal war. Bin dann leider wegen Faulheit 2x sitzen geblieben, somit war die Chance vertan.

Eigentlich hätte ich nicht mehr da anfangen dürfen, bin aber über einen Sonderantrag und die Hilfe der neuen Direktorin wieder reingekommen und habe meinen Realschulabschluss ohne Fehlzeiten mit einem 1.3er Schnitt bestanden.

Jetzt bin ich auf der |SELBEN| Schule auf dem Abendgymnasium, wurde zum Schülersprecher gewählt und habe mich mit der Direktorin komplett in den Haaren. Oder sie kann mich einfach in echt von Grund auf nicht leiden, sogar Richtung hassen würde ich gehen. (Die Direktorin unterrichtet nicht an der Realschule sondern nur am Gymnasium - solltet ihr vielleicht wissen.)

Meine Noten haben sich auch direkt von Anfang des Ersten Semestern verschlechtert.

Kann man mir meinen Realschulabschluss, für den ich jede freie Minute geopfert habe aberkennen, bzw kann man mich Feststellungsprüfungen schreiben lassen?

Ich würde gerne aufgeklärt werden und habe einfach nur Angst davor, dass sowas gemacht wird - ich hatte in den Sommerferien vor dem Beginn des ersten Gymnasiumsemestern starke psychotische Schübe und werde das NIEMALS wieder so hinbekommen wie zu dieser Zeit.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen