Paketannahme verweigert – Wer ist in der Beweispflicht?

Ich habe neulich etwas bei einem Versandhaus bestellt, wollte die Bestellung aber widerrufen. Da das Paket bereits unterwegs war, wurde mir auf meinen Widerruf geraten, die Annahme zu verweigern, was ich getan habe.

Das Paket enthielt zwei Artikel. Einer wurde meinem Kundenkonto gutgeschrieben, der andere nicht. Mit dem Kundenservice bin ich bereits in Kontakt, die Rücksendung ist auch schon drei Wochen her. Allerdings behauptet der Kundenservice steif und fest es sei nur ein Artikel zurückgekommen, obwohl ein (!) Paket mit beiden Artikeln an mich rausging und die Annahme dieses Pakets verweigert wurde. Ich habe eine Versandbestätigung für beide Artikel mit der Sendungsnummer zu einem Paket. In der Sendungsverfolgung steht oben in „Rücksendung wurde eingeleitet“. Nachtrag: Das ist der Status oben in der Statusleiste, in der detaillierten Sendungsverfolgung sieht man, dass ich die Annahme verweigert habe und das Paket dem Händler per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt wurde.

Nun zu meiner Frage: Wenn man die Annahme verweigert, bekommt man ja keinen Beleg und ich habe auch nichts unterschrieben. Ich habe also nur die Sendungsverfolgung als „Beweis", dass ich die Ware nicht habe. Reicht das? Muss ich irgendwie zusätzlich beweisen können, dass die Ware zurückgesendet wurde oder ist der Händler in der Beweispflicht und müsste mir nachweisen können, dass mir ein Paket mit dem 2. Artikel zugestellt wurde? (Was definitiv nicht passiert ist, dieser war ja im ersten Paket. Das war auch von der Größe her auf den angeblich nicht retourierten Artikel her passend, der andere, korrekt als Retoure verbuchte war sehr klein und hätte eines so großen Pakets nicht bedurft)

Hat der Händler irgendeine Handhabe, auf die Zahlung des durch Annahmeverweigerung zurückgesandten Artikels zu bestehen? Ein Widerruf ging wie oben geschrieben zusätzlich ein, die Frist wurde eingehalten.

Danke im Voraus :-)

Recht, Widerruf, Versandhandel, Versandhaus, Retoure
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