Hallo Leute,

Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Gaspreisbremse.

Wenn ein Mieter erst ab 31.12.23 Gas zum Heizen verbraucht hat, weil er eben erst ab diesem Datum per Gasheizung geheizt hat, bekommt der Mieter dann mehr Rückzahlung als ein Mieter der die gleiche Gasmenge verbraucht hat aber bereits ab 1.10.22?

So wie ich das interpretiere, spielt es doch eine Rolle ob die Heizkostenverteiler nur jährlich abgelesen werden oder ob der Zähler zum Jahreswechsel bzw. zu Beginn der Gaspreisbremse abgelesen wird. Oder spielt es etwa keine Rolle wie viel Gas in welchem Monat verbraucht wurde?

Würde man z.B. den gesamten Gasverbrauch im Dezember haben, hätte man meinem Verständnis nach nichts von der Gaspreisbremse. Somit bin ich der Meinung das bei der Abrechnung der Stichtag 1.1.23 berücksichtigt werden muss.

Ich bin Mieter und habe keinen direkten Liefervertrag mit dem Gasanbieter.

Gruß Florian