Hallo,

ich möchte gerne online Holzspielzeug verkaufen. Es wurde von mir selbst hergestellt. Aber es handelt sich dabei nur um eine Montage fertig aus dem Baumarkt zugesägter Teile. Dazu kommt ein künstlerischer Effekt der mit einer Lasergravurmaschine erzeugt wird. Ich habe im Leitfaden Abgrenzung des deutschen Handwerkskammertags gelesen, dass keine handwerkliche Tätigkeit vorliegt, wenn die Tätigkeit:

•             leicht erlernbar, § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 1, oder

•             nebensächlich für das Anlage A-Handwerk, § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 2, oder

•             gar nicht aus einem Handwerk entstanden (wie z. B. der Offsetdruck und der Trockenbau),

§ 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3. ist.

Allerdings ist ja seit 2020 der Beruf "Drechsler und Holzspielzeugmacher" meisterpflichtig?

Liebe Grüße