Ich habe ein Gerät gekauft und möchte es innerhalb der Gewährleistungszeit nach 2 erfolglosen Reperaturen zurück geben. Ich habe mich mit dem Händler geeinigt, dass er mir einen Zeitwert erstattet und ich habe das Gerät zurück geschickt. Leider ist mir das Ladekabel durch den gewöhnlichen Gebrauch kaputt gegangen. Ich habe dieses entsorgt und konnte es somit nicht mehr zurückschicken. Leider besteht der Händler darauf dass ich ihm diese kaputte Zubehör mit zurückschicken hätte müssen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass der gewöhnliche Gebrauch dadurch dass ich nur eine Erstattung des Zeitwerts bekomme abgedeckt ist und ich nicht verpflichtet bin das kaputt Ladekabel aufzubewahren um es in solch einem Fall zurück zu schicken. Stimmt das so? Wenn der Händler auf das Bestehen kann, müsste ich ja jegliches durch den gewöhnlichen Verbrauch kaputt gegangenes Zubehör die 2 Jahre aufbewahren und darf es nie entsorgen.