Antwort
Wenn das Verfahren gegen ihn nicht eingestellt wurde, wird er leider einige Zeit als BTMler eingetragen sein, was bei einer gängigen Polizeikontrolle auftauchen wird.. Natürlich kann er die Urinprobe etc. verweigern, jedoch wird die Staatsanwaltschaft auf Anfrage den Polizisten wahrscheinlich erlauben, es trotzdem mittels des Polizeiarztes durchzuführen.