Ich habe eine Frage.

Ich habe gestern eine Fristlose Kündigung meiner Vermieterin bekommen, weil ich Mietrückstande habe. Ist ja alles verständlich. Nur will sie dass ich bereits am 23 schon die Wohnung räume. Ist das zulässig, dass man das in 4 Tagen machen soll? Ich habe ihr gesagt, es wäre möglich dass ich das am 01.01 machen kann. Darauf wollte sie sich nicht einlassen.

Ich Frage mich jetzt wirklich, ob das überhaupt geht.

Vielen Dank für die Antworten schonmal