Hallo zusammen, ich habe online gelesen, dass bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen vom AG storniert werden kann. Jetzt weiß ich nicht ob mein Fall dazu gehört.
Nun habe ich derzeit die Situation, dass ich in einem Call Center arbeite und ein Unternehmen etwa einen Teil eines Auftrages zurückgezogen hat. Nun werden diese Mitarbeiter umgeschult auf andere Projekte.
Die Schulungen überschneiden sich mit meinem Urlaub für den ich bereits Flüge usw. gebucht habe weil dieser seit Monaten fest genehmigt wurde.
Da die Schulungen nicht unter Berücksichtigung der Urlaubsplanung erstellt wurden wurde mir jetzt gesagt, dass mein Urlaub storniert werden soll. Für den Urlaub, zu dem ich Flüge gebucht habe muß ich jetzt Nachweise und Buchungsbestätigungen mitbringen.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich verpflichtet bin diese Nachweise offenzulegen wann ich wohin verreise und ob mein AG überhaupt den bereits bestätigten Urlaub stornieren kann ohne meine Einwilligung.
Beste Grüße
Fin