Wie kann ich als zweiter Vollmachtinhaber die Kontobewegungen bei der Sparkasse überprüfen, ohne dass der erste Vollmachtinhaber oder der Filialleiter davon erfährt?

Ich habe gemeinsam mit meiner Kusine eine Generalvollmacht für das Bankkonto unseres dementen Onkels bei der Sparkasse. Meine Kusine verwaltet das Konto derzeit allein, und ich habe den Verdacht, dass es Unregelmäßigkeiten gibt.

Da meine Kusine den Filialleiter gut kennt, befürchte ich, dass meine Anfrage nach Kontoeinsicht an ihn weitergegeben wird.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, die Kontobewegungen zu überprüfen, ohne dass mein Bruder oder der Filialleiter davon erfahren? Gibt es eine Möglichkeit, die Bank zur Vertraulichkeit zu verpflichten? Und wie kann ich sicherstellen, dass meine Anfrage diskret behandelt wird?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!