Im Islam ist das Töten eines unschuldigen Menschen eine der schwersten Sünden. Der Koran sagt dazu:
„Wer einen Menschen tötet – es sei denn für Mord oder für Unheilstiftung auf der Erde –, so ist es, als hätte er die ganze Menschheit getötet.“
(Koran 5:32)
Das bedeutet, dass das vorsätzliche Töten eines Unschuldigen genauso schwer wie der Mord an der gesamten Menschheit ist.
Ist "Ehrenmord" im Islam erlaubt?Nein, absolut nicht. "Ehrenmorde" sind kulturelle Praktiken, die in manchen Gesellschaften existieren, aber keine Grundlage im Islam haben. Es gibt keinen einzigen Vers oder Hadith, der das Töten einer Frau (oder eines Mannes) wegen angeblicher Ehrverletzung erlaubt.
Tatsächlich verbietet der Islam Selbstjustiz und fordert, dass Strafen nur durch ein legitimes Gericht nach fairer Prüfung verhängt werden dürfen.
Was ist mit Ehebruch?
Im Islam gilt Ehebruch als schwere Sünde, aber die Strafe darf nur durch ein Gericht und unter extrem strengen Bedingungen verhängt werden. Der Koran fordert für eine Strafe vier unabhängige Augenzeugen, die den tatsächlichen Geschlechtsakt gesehen haben (Koran 24:4). Das ist in der Praxis fast unmöglich, weshalb diese Strafe selten angewandt wurde.
Privatpersonen dürfen niemals eigenständig eine Bestrafung durchführen – das wäre Selbstjustiz und ist im Islam verboten.
Tötet der Islam Ungläubige?Das ist ein Missverständnis, das oft durch den Vers 9:5 entsteht:
„Und tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet …“
(Koran 9:5)
Dieser Vers wird oft aus dem Zusammenhang gerissen. Er bezieht sich auf einen spezifischen historischen Kontext, als die Muslime in Medina von feindlichen Stämmen angegriffen wurden, mit denen sie zuvor einen Friedensvertrag hatten. Der Koran erlaubt in diesem Fall die Verteidigung, aber nur in Kriegszeiten. Der Vers danach (9:6) sagt sogar:
„Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, damit er das Wort Allahs hört, und bringe ihn dann an einen sicheren Ort.“
(Koran 9:6)
Das zeigt, dass es hier nicht um das Töten aller Ungläubigen geht, sondern um eine spezielle Kriegssituation.
Wann ist Töten im Islam erlaubt?Das Töten ist nur in drei Fällen erlaubt:
- Selbstverteidigung in einem Krieg (z. B. wenn ein Feind angreift).
- Durch ein gerechtes Gericht für schwere Verbrechen (z. B. Mord).
- Durch eine islamische Regierung im Rahmen des Gesetzes – aber niemals durch Einzelpersonen.