Meine Mutter befindet sich im Hospiz. Mein Bruder verfügt über die Geldkarte. Der Sparkasse liegt keine Kontovollmacht des Bruders vor. Wahrscheinlich hat er eine Generalvollmacht. Trotzdem müsste aber die Sparkasse von der Vollmacht unterrichtet werden. Oder? Was klar ist, er möchte, das ich nichts von dem Geld bekomme, was sich jetzt noch auf das Konto überwiesen wird. Da das Hospiz kostenfrei ist, hat er also die gesamte Rente der Mutter zur Verfügung. Der Mutter rechnet er genau vor wofür sie was ausgeben darf. Meine Unkosten für Obst und Garn und Benzin, welche bei Besuchen bei meiner Mutter entstehen, kann sie mir nicht erstatten. An 5 Euro extra für meine Bemühungen ist schon gar nicht zu denken. Mich ärgert das sehr. Kann ich denn eigentlich Auskunft drüber verlangen, wofür das Geld meiner Mutter von meinem Bruder verwendet wird. Er wird später behaupten, das das Geld halt einfach mit verbraucht wurde.
Muss jemand mit Kontovollmacht der Mutter Geschwistern Auskunft geben?
Familie,
Recht
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