Hallo,wir haben einen Rüden,wir waren in unseren Schrebergarten eingezeut und die läufige Nachbars Hündin ist auf unseres Grundstück eingeschlichen und es gab einen Deckakt der Besitzer lässt sie extra rumlaufen wenn sie läufig ist, jetzt will er von uns eine Entschädigung, dabei hat er seine Aufsichtspflicht verletzt!