Vor kurzem ist unser Vater verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau (2. Ehe) und zwei leibliche Kinder aus erster Ehe.

Dazumal im Jahr 2009 wurde die Gütertrennung vereinbart.

Jetzt wurde uns das Testament ausgehändigt. Da können wir zwei Punkte nicht richtig deuten.

Es steht:

- meiner Ehefrau wende ich im Sinne der Meistbegünstigung neben dem gesetzlichen Erbteil die gesamte frei verfügbare Quote meines Nachlasses zu.

- Ich ermächtigte meine Ehefrau, auf Anrechnung an ihre erforderlichen Ansprüche sämtliche oder einzelne Vermögenswerte nach ihrer Wahl aus meinem Nachlass zu Alleineigentum zu übernehmen und die pflichtteilsgeschützten Miterben bar abzufinden.

Werden wir Kinder nun auf den gesammten Nachlass auf den Pflichtteil gesetzt? Die zwei Wörter "pflichtteilsgeschützten Miterben" macht uns sehr unsicher. Kann uns jemand sagen wie in diesem Falle die Erbteilung aussieht. Vielen Dank zum voraus.

Gruß SJ