Ich habe vor einigen Jahren mit 15 einen tätlichen angriff auf einen Vollstreckungsbeamten begangen, woraufhin ich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt wurde. Die Bewährungszeit habe ich erfolgreich beendet.

So wie ich es verstanden habe wird ein Eintrag in meinem Fall nach 5 Jahren nicht mehr Angezeigt.

Meine frage wäre jetzt ob diese 5 Jahre nach Urteilsverkündung gelten oder nach dem ende der Bewährungszeit?