Huhu, ich hab mal mit 14 eine Anzeige wegen Drogenhandel bekommen. Jedenfalls steht im erweiterten Polizeilichen Führungszeugnis nichts.
Ich wollte nun (mit17) eine Ausbildung beim Zoll anfangen, jedoch ist der Zoll ja gegen so Sachen da. Auf der Webseite steht man sollte Keine Freiheitsstrafen von so uns so vielen Tagen haben, oder keine Geldstrafe über den und den Betrag oder nicht so oder so lange auf Bewährung gewesen sein.
Davon hatte ich nichts, außer 2 stunden bei der Drogenberatung.
Wird der Zoll mich nun deswegen nicht annehmen? Ich hatte ja keine Strafe von den Oben genannten. Jedoch ist es ja doch eine Drogengeschichte.
LG Felix