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Keine Sorge, man darf.
Wenn jemand zufällig über dich stolpert, hat er halt Pech gehabt (oder Glück ^^). Juristen nennen das "unvermeidbares Lebensrisiko".
Wenn Du aber jemanden bemerkst, der sich ärgert, und machst weiter, DANN ist es strafbar. S. auch https://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-erregung-oeffentlichen-aergernisses#answer-171924140