Solange der Defekt nicht grob fahrlässig hervorgerufen wurde (bspw. mit Kopfhöhrern tauchen gehen) lautet die Antwort - Ja.
BG
Solange der Defekt nicht grob fahrlässig hervorgerufen wurde (bspw. mit Kopfhöhrern tauchen gehen) lautet die Antwort - Ja.
BG
Wenn die Glasplatte bei der angegebenen Stärke so groß wäre, wie sie sein müsste um bei einem Teppichboden ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten (was wiederum aus verschiedenen Gründen fraglich erscheint) wird sie dem Gewicht wohl nicht standhalten, wenn sie denn die Reise an ihren Bestimmungsort übersteht.
Es gibt sicherlich Glassorten die ausreichend Schutz gewährleisten. Ob die "dafür vorgesehene" die Anforderungen erfüllt lässt sich so nicht sagen. Wahrscheinlich eher nicht.
BG