Zur lohnsteuerlichen Behandlung teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber zwar verpflichtet ist, die Abgaben für den steuerpflichtigen Arbeitslohn zu entrichten, die verbindliche Entscheidung bezüglich der zu entrichtenden Abgaben jedoch durch die zuständige Finanzbehörde im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung getroffen wird.