Wasserschaden und Unbenutzbarkeit der Küche?

Hallo!

Durch ein verstopftes Hauptabflussrohr im Mietshaus, kam es dazu, dass sich ein Rückstau bildete und sich die Abflüsse aller über mir wohnenden Parteien in meiner Spüle sammelten. Da ich das ganze Wochende unterwegs war und erst Sonntagsabends wiederkam, lief diese natürlich über und ruinierte den Spülenschrank völlig. Des Weiteren war die Arbeitsplatte als auch die Spüle an sich vollkommen mit Seifenlauge bedeckt. Hinzu kommt der Schaden an der Wand bzw. an der Tapete. Die Küche war zu diesem Zeitpunkt drei Tage alt! Dienstags kam sofort der Sanitärnotdienst und behob den Schaden am Abflussrohr. Auch ein Entfeuchtungsgerät wurde aufgestellt, welches die Feuchtigkeit aus Estrich und Mauerwerk zog. Soweit so gut, dies geschah auch ohne Probleme mit der Hausverwaltung. Nun muss für die Malerarbeiten die Küche demontiert werden. Hier stellt sich jedoch die Versicherung quer. Wer muss hier jetzt begründen? Der beauftragte Maler oder ich? Zudem kann ich die Küche seit dem 03.05 nicht nutzen, da alles brach liegt. Wie sieht es mit einem Verpflegungsmehraufwand im Sinne von Afwendungsersatz aus? Ich kann weder kochen, kühlen(Kühlschrank steht samt Korpus im Wohnzimmer) noch spülen. Sobald die Küche demontiert wird,stehen alle Möbel und Utensilien wieder in den restlichen Räumen der Wohnung, kann ich deswegen die Miete weiter kürzen?

Mietminderung, Wasserschaden, aufwandsentschaedigung