Die Formulierung bezieht sich auf eine Bescheinigung des Reiters, die von der nationalen Reitsportorganisation oder einem Reitclub ausgestellt wurde. In diesem Fall ist es in Österreich so, dass Reiter, die Reiturlaub oder eine Reitausbildung auf einem bestimmten Niveau machen möchten, eine Bescheinigung über ihre Reitkenntnisse und -fähigkeiten vorlegen müssen.
Die Erwähnung „Prüfung Reiter 2 bei KZS“ bezieht sich vermutlich auf eine Art von Reitabzeichen oder Prüfungsnachweis, den ein Reiter abgelegt hat. In Österreich gibt es zum Beispiel eine Prüfungsreihe, die sogenannte „Kurs- und Prüfungsstufe“ (KZS), die eine Einteilung der Reitfähigkeiten nach bestimmten Prüfungen und Kursen darstellt.
Was die Entsprechung zu deutschen Abzeichenprüfungen betrifft: Die Prüfung „Reiter 2“ bei KZS könnte mit dem deutschen „Reitabzeichen 2“ (RA 2) verglichen werden, was ein mittleres Niveau der Reiterei darstellt und sowohl Reitkenntnisse als auch das praktische Können des Reiters überprüft. In Deutschland wird dieses Abzeichen üblicherweise durch den Deutschen Reiter- und Fahrverband (FN) vergeben.
Zusammengefasst: Es handelt sich wahrscheinlich um eine Bescheinigung über ein mittleres Reitniveau, das in etwa dem deutschen Reitabzeichen 2 entspricht.