Der Spediteur kann für Euch als Zollvertreter tätig werden und alle Formalitäten erledigen, das würde ich euch auch empfehlen.
Dann benötigt der Spediteur von Euch einen Nachweis über den Zollwert, also eine Rechnung, sowie eine Zolltarifnummer. Den Rest wird er ansonsten noch bei euch nachfragen.

Bei der Zolltarifnummer ist es, wenn es eine Wohnlandschaft aus Holz mit Polsterung ist 94016100, und wenn es aus Holz mit Polsterung und ausziehbarer Liegefläche ist 94014100

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Die Einfuhrumsatzsteuer ist immer zu bezahlen, ob mittels IOSS im vorgelagerten Verfahren und der Deklaration ebendieser in der Zollanmeldung, oder eben bei der Einfuhr. Auch mit einer UID ist dies so, hier dann eben bei der Einfuhr. Irgendjemand trägt immer die Steuer, und als Kleingewerbe dich da du der letzte der Steuerkette bist.

Hier in diesem Fall wäre es eine Möglichkeit, dass UPS einen Antrag auf Änderung der Zollanmeldung stellt (weil dieser Zollvertreter ist) oder du nach der Bezahlung aller Abgaben einen Antrag auf Erstattung beim Zoll stellst unter Vorlage der IOSS und Zahlungsnachweisen. Dies wird womöglich der bessere Weg sein (Artikel 116 Absatz 1 litera a Zollkodex)

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Grundlage bildet immer die Angabe auf der Zollinhaltserklärung, welche beim Versand erfolgt. Dazu dient das Formular CN22 und CN23.

Anzugeben ist der Warenwert, also der zum Zeitpunkt des Versand herrschende Wert. Sind deutliche Gebrauchsspuren erkennbar ist es vollkommen legitim, dass dieser Wert nicht der Neupreis ist.

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Bei Gegenständen im persönlichen Reisegepäck bei Reisen von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land gibt es zwei wesentliche Aspekte, nämlich die Befreiung gemäß Zollbefreiungsverordnung und die Rückware gemäß Zollkodex.

Das am Bekanntesten sind die Reisefreimengen; beispielsweise 430 € Warenwert im Flugverkehr, 200 Stück Zigaretten, 1 Liter Alkohol, ...
Wenn du Parfum in der Schweiz gekauft hast, ob benutzt oder nicht spielt dabei keine Rolle, gilt: solange der Warenwert aller mitgeführten Waren unter 430 € (oder 300 € im Landweg) liegt, ist das in Ordnung.

Was eher unbekannt sein wird ist die Rückwarenregelung gemäß Zollkodex. Waren, welche aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden, können innerhalb von drei Jahren abgabenfrei in das Zollgebiet zurückgebracht werden. Diese Rückwaren gelten dann aber auch nicht unter die 430 € (bzw. 300 €)-Regelung sondern sind on-top zusätzlich.

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Sobald du eine Destille mit Blasengröße über 2 Liter kaufst, wird der Verkäufer dies dem zuständigen Zollamt melden müssen und auch du hast dies anzumelden. In diesem Antrag auf Bewilligung hast du anzuführen, wozu es verwendet wird - und wenn es nicht für die Herstellung von Alkohol verwendet wird, dann steht dieser Bewilligung nichts im Weg.

Dennoch steht diese Destille unter amtlicher Aufsicht aufgrund der Bewilligung, ob hier eine Kontrolle vor Ort erfolgt wird man dir dann noch sagen. Aber auch wenn du Geräte hast, welche für die Herstellung von Alkohol verwendet werden können, solange du es nicht machst und dies bei der Kontrolle so passt steht all dem nichts im Weg.

Bei der Erteilung einer Bewilligung wird ganz klar benannt was dir damit erlaubt ist. Und sollte es mal zu einer unangekündigten Kontrolle kommen und alles passt, dann sind die Teams ganz schnell wieder weg.

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Aber ich hab trotzdem Bedenken weil sind ja die Bullen und die wollen ihre Sternchen verdienen undso, deswegen wer weiss was die sich da zusammenbasteln.

Wow ... solch eine Aussage ist hart. Überleg dir erstmal wie du über Polizisten schreibst. Niemand verdient sich hier etwas, die Polizisten üben einen Beruf aus und machen einzig ihre Aufgaben. Wenn ihr bei der Aussage ehrlich seid, was soll dann passieren?

Du bist als Zeuge vorgeladen. Den einzigen Fehler den du machen kannst ist jetzt eine andere, für dich bessere Geschichte erzählen.

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Kleidung im persönlichen Gepäck wäre von der Zollbefreiungsverordnung umfasst, da fällt dann nichts an. Bei vorausgeschicktem Gepäck hingegen greift diese Regelung nicht, maximal die Regelung für Rückwaren.

Um die Abgabenbefreiung für Rückwaren in Anspruch zu nehmen, braucht es aber sehr viele Nachweise. Ein Nachweis, dass die Kleidung tatsächlich aus Deutschland stammt, dass die Kleidung nach Australien ausgeführt wurde und jetzt im unveränderten Zustand zurück kommt (was bei getragener Kleidung nicht der Fall ist) und und und. Das wird so leider nicht klappen.

Daher als Kleidung deklarieren, Warenwert für gebrauchte Kleidung ist ja doch recht gering und an der Einfuhrumsatzsteuer werdet ihr nicht dran vorbei kommen. Das wird Euch in Rechnung gestellt werden.

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Das hängt davon ab, was auf der Rechnung drauf steht. Bei diesem Wert fällt jedenfalls kein Zoll an, also das bleibt dir erspart.

Wurde dir vom amerikanischen Shop bereits die Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung gestellt? Diese Möglichkeit gibt es nämlich, nennt sich IOSS und ist dann auch auf der Rechnung angeführt. Dann musst du nämlich nichts mehr bezahlen.

Ist das nicht drauf bzw. es wurde dir bislang keine Steuer in Rechnung gestellt, dann bezahlst du die 19% plus Verzollungsgebühr von DHL direkt an der Haustüre.

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Alles was du in der EU vor deiner Reise gekauft hast, kannst du Abgabenfrei zurücknehmen. Hier gilt nämlich die Regelung für Rückwaren (Art 203 UZK) - aber nur innerhalb von drei Jahren. Teurere Geräte wie Smartphone und Laptop würde ich empfehlen einen Nachweis zu besitzen. Eine Rechnung von damals würde ausreichen mit Angabe der Seriennummer.

Bei den neugekauften Gegenständen könnte die Regelung für Umzugsgut (Art 3 ff ZollBefrVO) zu tragen kommen. Die Voraussetzung für diese Befreiung: die Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland (was bei dir aufgrund der Dauer bisher in den USA war, mindestens aber 12 Monate) in die EU. Auch musst du diese Waren bereits mindestens 6 Monate in deinem Besitz haben. Der Rest fällt dann in die Freigrenze von 430€.

Was musst du nun tun:

  • Nachweis für deinen Aufenthalt und gewöhnlichen Wohnsitz in den USA
  • Nachweis über deinen wieder neuen gewöhnlichen Wohnsitz in der EU
  • alles was du aus den USA mitführst in einer Liste notieren
  • beim Flughafen-Zollamt in Deutschland durch den roten Kanal gehen und das Umzugsgut schriftlich anmelden

Die Anmeldung kannst du auch vorab schon machen, kontaktiere hierzu das jeweilig für dich zuständige Hauptzollamt in Deutschland.

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Grundsätzlich sind die Industriezölle in der Schweiz gefallen, also Zollabgaben gibt es nur mehr für „wenige“ Waren - Betten gehören nicht dazu.

Ist aber noch zu klären, ob die Ware der Mehrwertsteuer unterliegt. Gewerblicher Transport bzw. das Bett wird verkauft? Dann ja und ist beim Zoll anzumelden.
Privat im eigenen Kofferraum für den eigenen Bedarf bestimmt? Dann bis zu einem Warenwert von 150 Franken nicht, darüber schon.

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§ 2 Abs. 1 Z 3 AntiDopG
Es ist verboten, ein Dopingmittel [...] anders in den Verkehr zu bringen [...].
und in Absatz 3
Es ist verboten, ein Dopingmittel [...] in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen.
§ 3 Abs. 4 AntiDopG (dies gilt aber nur im Rahmen der Vorteilsverschaffung bei Wettbewerben des organisierten Sports)
Es ist verboten, ein Dopingmittel [...] zu erwerben oder besitzen [...].

Somit ist bereits mit dem Erwerb beziehungsweise mit der Einfuhr in die Union der Straftatbestand verwirklicht. Jedermann ist zuzumuten, sich vor dem Erwerb und der Einfuhr von Waren bei den zuständigen Behörden über die Rechtmäßigkeit zu informieren. Über die Strafvorschriften entscheidet dann die zuständige Behörde, eine Verurteilung unter Annahme eines fahrlässigen Verhaltens kann jedenfalls strafmindernd sein.

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Auch als Privatperson hast du das Recht, einen zollrechtlichen Vertreter namhaft zu machen.

Da eine UID und EORI jedoch nur im Rahmen gewerblicher Verfahren beantragt und nicht an Privatpersonen erteilt werden können, fällt dies somit für dich heraus und diese zwei Felder sind obsolet. Auch wird bei gelegentlicher Inanspruchnahme von Zollformalitäten ausgenommen, dass Du als Person eine EORI besitzen musst (Art. 9 Abs. 3 UZK i.V.m. Art. 6 UZK-DA)

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Ob UPS die von dir angeforderten Informationen hat ist fraglich - der Versender hat die Informationen zwar für die Ausfuhranmeldung angegeben, womöglich wurde diese Verzollung aber nicht von UPS erstellt (eher selten aber möglich). Somit führt tatsächlich kein Weg daran vorbei, die Informationen an UPS weiterzugeben.
falls es hilft: die Zolltarifnummer für ein Katana ist 93070000

Bezüglich EORI Nummer: diese ist zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten im Zuge zollamtlicher Formalitäten vorgesehen; und Wirtschaftsbeteiligte sind eben im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit dem Zoll in Verbindung und somit, wie du bereits selbst richtig angemerkt hast, keine Privatpersonen.
Hier würde ich UPS dennoch die Vollmacht unterschreiben und das Feld EORI leer lassen. Vielleicht auch im Mail dahingehend noch vermerken, dass Du als Privatperson im Zuge gelegentlicher Zollformalitäten nicht zur Führung einer EORI verpflichtet bist (Art. 9 Abs. 3 UZK i.V.m. Art. 6 UZK-DA)

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Für den Versand innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Kontrollen durch den Zoll. Eine Ausnahme bildet jedoch der Versand von verbrauchssteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol) oder bei Waren, welche nach nationalen Gesetzen dem Aufgabenbereich des Zolls zugeordnet werden.

Auch ist es möglich, dass der Zoll zur Amtshilfe der Polizei bei Suchtmitteldelikten mit den Hunden einschreitet und auch so Postsendungen innerhalb der EU kontrolliert.

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Im Zolltarif gibt es die allgemeine Vorschrift, dass eine Ware eine Ware bleibt, solange die wesentlichen Merkmale bestehend sind (AV 2a). Unfertig zählt wie fertig, zerlegt zählt wie zusammengebaut. Somit zählt auch bei einem Fahrzeug, dass es ein Fahrzeug bleibt - egal ob der Motor funktioniert oder nicht.

Aber aufpassen! Wenn das Fahrzeug als Schrott und Ersatzteillager betitelt wird, dann fällt es unter die Kategorie Abfall. Und das benötigt eine Einfuhrbewilligung.

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Kurz um: ja, das ist mit Bewilligung der Waffenbehörde erlaubt.

In Langform:
§ 20 Abs 1a WaffG (Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B)Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.

und in § 21 Abs 3 WaffG
Die Ausstellung von Waffenpässen an verlässliche Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Nachweis erbringen, daß sie entweder beruflichen oder als Inhaber einer Jagdkarte jagdlichen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B haben, liegt im Ermessen der Behörde. Bezieht sich der Bedarf nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schußwaffen, kann die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im Waffenpaß so beschränken, daß der Inhaber bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht führen darf.

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Unwahrscheinlich ist nichts, vertrau mir. Da gibt es genügend Möglichkeiten das Geld zu verstecken - und daher gibt es auch Profis welche die Ermittlung aufnehmen. Egal ob Kryptowährung, unter der Erde, in einem Safe, auf den Cayman Inseln, irgendwo kann es immer sein. Aber die modernen Ermittlungsmethoden sind doch schon zu gut.

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Innerhalb der EU gibt es den Richtwert von 800 Zigaretten, welche zwischen den Mitgliedsstaaten verbracht werden dürfen. Dabei ist jedoch wichtig, dass es sich um versteuerte Zigaretten handelt. Es ist egal, ob diese Verbringung auf der Straße oder mit dem Flugzeug geschieht - solang es innerhalb der EU bleibt.

Da es ein Richtwert ist, ist es grundsätzlich auch möglich mehr mitzunehmen. Bei einer Kontrolle muss dann aber von dir bewiesen werden, dass diese nur für den Eigenbedarf gedacht sind. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, gilt der Verdacht des kommerziellen Handels und somit fällt eine Nachversteuerung und Strafe an. Ob dieser Beweis jedoch anerkannt wird, hängt vom zuständigen Zollbeamten ab. Daher besser innerhalb des Richtwerts bleiben.

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Beim Versand von Kleidung kann es sehr wohl passieren, dass das Paket zur Kontrolle vom Zoll in Verwahrung gelangt. Einerseits zur Prüfung einer möglichen Produktpiraterie, also der Markenfälschung, und außerdem der Festsetzung des Warenwert.

Bei der Prüfung der Produktpiraterie können originale Rechnungen die Kontrolle erleichtern; denn kommen die Waren von einem offiziellen Händler mit einem nachvollziehbaren Nachweis, kann der Verdacht entkräftet werden.

Geschenksendungen sind bis 45€ von Eingangsabgaben befreit, darüber hinaus fallen Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer an - und das bezahlt der Empfänger. Nachdem du schreibst, dass hier rund 150€ an Warenwert zusammenkommen, bist du somit über dieser Freigrenze.
Was noch dazukommt, sind 12 Kleidungsstücke eine höhere Summe. Und wenn dies wirklich originale Stücke sind, ist der Warenwert sehr gering bemessen. Es ist somit möglich, dass Zweifel am Wert entstehen und auch hier hast du zu beweisen, dass es tatsächlich so ist.

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