Hallöchen in die Runde.

Kurz ein paar Eckdaten bevor ich meine Frage Stelle.

Wir sind im Mai 22 in eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gezogen.

Haus wurde 2011 gebaut, wir wohnen in Obergeschoss unsere Vermieterin im Erdgeschoss.

Bei unserer Vermieterin ist die Küche übergelaufen und sämtliche Geräte sind nun defekt. Sie behauptet das eine Verstopfung von oberhalb also uns dazu geführt hat und deswegen alles aus ihrer Spüle raus geschossen kam. Sie möchte logischerweise auf Grund ihrer Behauptung das wir alles Ersetzen.

Wir sind aber der Meinung das wenn eine Verstopfung in oberen Bereich gewesen wäre, wäre es bei uns raus gekommen da das Wasser ja nicht weiter ablaufen kann. Es konnte im Endeffekt ab ihrer Abfluss Höhe nicht weiter ablaufen.

Es war nach 3 Tagen des Vorfalls ein Handwerker da, dieser war aber nur in der Wohnung der Vermieterin, gesehen habe ich ihn persönlich nicht, das heißt es gab keine Kontrolle unseres abflusses was ja angeblich aber das Problem gewesen sein sollte.

- sie hat keine Versicherung eingeschaltet

- deshalb wurde unsere Versicherung ebenfalls nicht kontaktiert

- es war nie ein Handwerker bei uns in der Wohnung

- es gibt kein Gutachten in das wir einsehen könnten

Jetzt die kurze und wichtige Frage, müssen wir aufgrund dieser Vorkommnisse die für uns etwas komisch sind irgendwelche rechtlichen oder kostentechnische Konsequenzen befürchten?

Ich bedanke mich jetzt schon Recht herzlich und wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen