Hallo ihr Lieben,

Ich bräuchte einmal Hilfe bei folgendem Problem. Ich vermiete Pferdeboxen, die vertraglich mit einem schriftlichen Einstellvertrag, geschlossen werden. Nun war eine Interessentin vor Ort, hat für zwei Boxen zugesagt und wollte diese Zusage direkt vertraglich abschließen. Der Vertrag wurde also Mitte Februar von beiden Parteien in Schriftform unterschrieben. Einstellung der Pferde: ab 1.4.2023. Unterschreiben des Vertrags: Mitte Februar. Nun möchte die besagte Interessentin die Boxen doch nicht haben. Meine Frage ist nun: Ist die Interessentin verpflichtet den April zu bezahlen, da der Vertrag bereits unterschrieben wurde und ab Vertragsbeginn eine Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt. Oder kann einfach abgesprungen werden und ich habe nun einfach Pech, da ich so schnell keinen Ersatz finden werde.

Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen:)