Außer, dass Du in Zukunft vielleicht mit irgendwelchem Spam zugemüllt wirst, weil Du Deine Daten angegeben hast und diese evtl. an ca. 8347 Mrd. Gewinnspielseiten weiter gegeben werden, kann Dir im Grunde nichts passieren!

Das Einzige, was Du machen kannst bzw. ja schon getan hast, ist die Aufforderung zur Löschung Deiner Daten mitzuteilen und dann die Antwort des Betreibers abwarten.

Gruß

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Hallo JaneH99,

erstmal zur Definition Garantie bzw. Gewährleistung:

Garantie

Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers – nicht des Händlers. Deshalb kann der Hersteller selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn der Kunde es normal benutzt. Dabei ist es egal, ob ein Mangel von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile sind meist von der Garantie ausgenommen.


Gewährleistung

Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch § 439 und § 476 BGB. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.

Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Das ist schwierig bis unmöglich. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Da auch das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.


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Wie Du siehst, kannst Du den Beitrag von icolor2 bitte getrost ignorieren, weil er schlicht und einfach FALSCH ist (wurde beanstandet!)

Garantie ist, wie schon erwähnt, eine FREIWILLIGE Leistung. Zudem wird sie in 99,9€ der Fälle nur für maximal zwei Jahre gegeben (Abweichungen in seltenen Fällen möglich), demnach hättest Du sowieso keine Garantie mehr auf dieser Gitarre, weil Du sie ja schon seit zwei Jahren besitzt, wie Du geschrieben hast.

Also, besorge Dir einfach das Ersatzteil im Fachhandel - kosten je nach Qualität und Verarbeitung ca. zwischen 5€ und Ende offen ;) - und damit ist das Thema erledigt ;)

Gruß


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Das funktioniert z.B. mit dem VLC Player, dort folgende Schritte befolgen:

1. Menü "Werkzeuge" > "Effekte und Filter"

2. "Videoeffekte" anwählen

3. "Geometrie" anwählen

4. "Transformieren" aktivieren

5. "Horizontal spiegeln" anwählen

Fertig!

Gruß

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http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/shop/ebay-kleinanzeigen

Dort findet man folgende Nummer

033203/851555

Probiere es mal damit!

Gruß

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Dafür gibt es generell keine spezielle Berufsbezeichnung, falls Du wirklich die Menschen meinst, die reine Tatortaufnahme und Ermittlung betreiben.

Diese Menschen sind Polizeibeamte, die bei der Kriminalpolizei, einem speziellen Teil der Polizei tätig sind.

Diese werden dann nach dem Dienstgrad, den sie besitzen, benannt, z.B. Kriminalkommissar, Kriminaloberkommissar usw.

Die Menschen, die sich aber z.B. speziell mit den Untersuchungen von Spuren oder der Opfer beschäftigen, sind dann speziell ausgebildete Personen, wie z.B. Kriminaltechniker, Gerichtsmediziner usw.

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Ich würde überhaupt gar nicht lange mit dem Sportlehrer diskutieren, ob Du es darfst oder nicht, sondern es einfach MACHEN....Punkt! Ende! Aus!

KEIN LEHRER darf Dir dies verbieten, denn jeder Mensch hat gewisse Bedürfnisse, worunter definitiv die Aufnahme von Flüssigkeit (Wasser) und der Toilettengang zählt! Und - wie Du schon richtig sagst - gerade, während man Sport treibt, ist die Flüssigkeits- aufnahme besonders wichtig!

Also , wie schon gesagt: Mache es einfach! Sollte Der Lehrer ernsthaft versuchen, Dir das zu verbieten, und sich Dir in den Weg stellen, drohen oder Sonstiges in der Richtung: Gehe SOFORT zur Schulleitung, und - sollte die nicht helfen wollen - zur nächst höheren Instanz, das wäre dann die Stadt! Der Lehrer macht sich unter Umständen mit seinem Verhalten sogar noch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung der Aufsichtspflicht strafbar!

Ich finde es immer wieder erschreckend, was sich manche Schulen bzw. Lehrer heutzutage rausnehmen (Verbot des Trinkens/Essens/Toilettengang, körperl. Gewalt, Wegnahme von Handys uusw...), obwohl sie es einfach NICHT dürfen! Da können die Schulen noch so viel in ihre Schulordnungen reinschreiben! Gewisse Grundrechte werden damit NIE UND NIMMER gebrochen! Auch wenn es viele einfach nicht verstehen!

Bundesrecht bricht Landesrecht...FAKT!!! Das nur mal am Rande...

Viel Erfolg und lasse Dir sowas nicht gefallen!

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