Hallo,

mein Verlobter hat die Staatsangehörigkeit "Ghanaisch" und lebt seit ca. 4 Jahren in Italien. Er bekommt jetzt den Aufenthaltstitel Carta di soggiorno für 5 Jahre und danach die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, da seine Eltern einen italinischen Pass besitzen. Meine Frage, kann er mit diesem Aufenthaltstitel auch wenn es befristet ist in Deutschland leben oder nur wie jetzt gehabt sich für 3 Monate pro halbjahr in Deutschland aufhalten?