Hallo,

Vielleicht kann mir jmd helfen

Mein Vater ist letztes Jahr Weihnachten tot von der Kripo in seiner Wohnung aufgefunden worden. Ich, die Tochter, wurde informiert. Geschwister gibt es nicht. Für mich war die Situation sehr schwierig, alleinerziehend mit zwei Kindern, auch nicht mit meinem Vater groß geworden, meine Mutter hatte sich sehr früh von ihm getrennt. Er hoch verschuldet bis zum Schluss, schon zweimal Privatinsolvenz angemeldet. Ich zu dem Zeitpunkt Corona pos. und etwas überfordert mit der Situation.

Ich habe den Vermietern Bescheid gegeben, ich wollte halt was Gutes tun, und Sie darüber aufklären. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich das Erbe ausschlagen werde, habe aber auch gleichzeitig die Kündigung für die Wohnung fertiggemacht. Ich dachte, das wäre hilfreich. Jetzt verklagt mich der Vermieter,dass meine Erbausschlagung ungültig sei,da die Kündigung vorher eingegangen ist. Die Schlüssel (von der Kripo zugesandt) der Wohnung habe ich natürlich auch direkt dem Vermieter zugesandt.

Jetzt fordern Sie die Kosten der Entrümpelung der Wohnung von mir und erklären die Erbausschlagung für ungültig.

Gibt es da noch Hoffnung?

Viele Grüße

Esther Kobus