Minijob Anrechnung Bedarfsgemeinschaft?
Guten Abend liebe Nutzer,
folgender Sachverhalt: Ich, 23, lebe mit meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft. Er bezieht aktuell Bürgergeld. Ich bin Student, lebe mit ihm und beziehe zudem BAföG. Nebenbei arbeite ich einen Mini-Job als Verkäufer in einem Bekleidungsgeschäft. Bekanntlich bleibt das Geld von meinem Mini-Job bis zu 556€ anrechnungsfrei, weil ich ja Student und unter 25 Jahren bin. Also ich kann das ganze Geld bis zu diesem Wert behalten.(wobei die 556€ nicht mein Gehalt sind)
Meine Frage: Soweit ich weiß darf man über ein ganzes Jahr ,,nur" ca. 6000€ in seinem Mini-Job verdienen, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Ich verdiene jeden Monat aber weniger als die 556€, sodass ich ohnehin nicht auf diese ca. 6000€ pro Jahr komme. Jetzt wollte ich wissen: Ich habe die Möglichkeit mir Überstunden auszahlen zu lassen. Je nachdem wie viele es sind kann es sein, dass ich über die 556€ komme. Dabei bleibe ich trotzdem als Minijobber.
Was passiert dann mit dem Bürgergeld meines Vaters?
Wird mein Gehalt versteuert, wenn es über die 556€ Grenze kommt?
Schließlich bin ich mir sicher, dass ich im Jahr nicht mehr als diese ca. 6000€ verdienen werde.
Danke für die Antworten.
Liebe Grüße