Guten Tag,

Vor kurzer Zeit hatte ich ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung am laufen gehabt wegen meiner Ex freundin. Diese hat mich beschuldigt das ich gegen ihren Willen gewisse Handlungen vorgenommen haben soll. Das Strafverfahren wurde nach 170 abs. 2 StPO eingestellt. Einspruch wurde gegen diese Entscheidung nicht eingelegt.

Es handelt sich hierbei um eine falsche Beschuldigung ich würde sowas niemals machen. Ich frage mich nur die ganze zeit ob ich das im Sande verlaufen lassen soll oder ob ich meiner Freundin im vertraulichen Gespräch davon erzählen soll. Weil ich bin geprägt von Ich nenne es mal Sorgenattacken das ich sie verlieren könnte obwohl ich weiß das sie mir glauben wird und an meiner Seite steht.

Meine Sorge bezieht sich darauf das wir planen zusammenzuziehen und eine gemeinsame Zukunft planen. Angst habe ich auch das wenn sie das versteht ihrer besten Freundin erzählen wird und das sie und auseinander bringen könnte weil meine Freundin und ihre Beste Freundin sind ein Herz und eine Seele. Die haben sehr lange in einer Wohngemeinschaft zusammengewohnt.

Vielen Dank im Voraus.