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http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_.C3.96sterreich In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, dass Cousin und Cousine geschlechtliche Beziehungen haben und heiraten. Für Katholiken ist durch die Ehehindernisse der katholischen Kirche die Ehe zwischen Blutsverwandten, so auch zwischen Cousinen und Cousins, verboten. Es kann aber ein Dispens durch den Ortsbischof erteilt werden. Mit Einführung der Zivilehe hat das kanonische Eherecht an Bedeutung verloren.