Ja, die Haftpflichtversicherung des Vermieters muss eigentlich für den Schaden aufkommen. dabei gilt es jedoch zu beachten, dass es sich hierbei auch um eine grobe Fahrlässigkeit handeln könnte. Denn in diesem Fall würden die Kosten wohl nicht von der Haftpflicht übernommen werden. Außerdem stellt sich dabei auch die Frage um was für einen Versicherungsschutz es sich dabei handelt, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Das bedeutet auch für den Vermieter, dass eine Privathaftpflicht nicht für den Schaden aufkommt, sondern nur eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung.

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....Also um Masse zuzunehemen muss man auch mehr Nahrung zu sich nehmen....mit nur 250 Kalorien mehr wirst du nicht dolle aufbauen können. Deine Gewichtszunahme kann an so vielen Dingen hängen....Flüssigkeitshaushalt usw....nach 1 oder 2 Wochen kannst du nicht großartig was erwarten ...zieh es einfach mal über in paar Monate und trainiere ausreichend

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Viele Wissen das von sich selbst nicht...vielleicht mal vorsichtig bei Seite nehmen und behutsam das Thema ansprechen.....nicht mit der Brechstange versuchen und nicht beleidigend werden

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Bereite dich einfach auf die Firmengeschichte genau vor und schule dich im Allgemeinwissen

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Wen du sowas suchst, solltest Du selber eins für dich bauen....Denn jedes andere hat immer Vor und Nachteile.......Wenn du ne Garage oder ähnliches hast...Rennen, Joggen Fahrradfahren kann man draußen machen....

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Hallo hatte ein ähnliches Problem....es gibt eine Tastenkomination, wo der Chip neu hochgefahren wird....schau bitte mal in deine Bedienungsanleitung...Lautstärkenregler und Ausschlater glaube ich

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In der Kriminallabor gibt es solche Geräte(auch Mobil) damit können Duftmoleküle eingefangen werden und werden gleich ausgewertet....aber sehr sehr sehr teuer

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iSt eine gesetzliche Grauzone....Streamen ist keine Besitz der Filme ...aber manche Studios sehen das halt etwas anders...cookies sind keine Viren!!!

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Exorbitante Stromkosten wegen defekter Leitung. Gebäudeversicherung?

Kurz die Situation:

Meine Mutter bewohnte unser Einfamilienhaus und hatte die letzten 8 Jahre einen Stromverbrauch von ca. 2.000-2400 kwh pro Jahr, also alles im grünen Bereich. Im Dezember ist meine Mutter verstorben und wir haben nun die Abrechnung für 2013 erhalten: 16.000 kwh und 3.500€ Nachzahlung !!!

Wir dachten zuerst an einen defekten Zähler oder evtl. Stromklau. Beides können wir nun aber definitiv ausschließen. Nachdem wir alle Leitungen geprüft haben ist es anscheinend so, dass das Kabel, das aus dem Keller in die Garage führt irgendeinen Defekt unter der Erde haben muss. Das ist jetzt sicher. Es gibt einen Verbrauch, auch wenn wir das Kabel an der Garage abklemmen. Eine der Adern des Kabels hat anscheinend einen Defekt und Strom abgezogen. Wie auch immer. Auf jeden Fall haben wir das nun korrigieren können aber der extrme Verbrauch steht nun zur Debate.

Jetzt meine Frage: Wie sehen die Chancen aus, den erhöhten Verbrauch von der Wohngebäudeversicherung wieder zu bekommen?

Zweite Frage: Ich würde mit dem Stromanbieter sprechen, und um Erlass der Kosten oder zumindest 50% der Kosten verhandeln und zwar aus folgendem Grund:

Die Abrechnung 2011 war korrekt. ( 2.300 kwh). Abrechnung 2012 auch (2150 kwh), allerdings wurde Ende 2012 der Verbrauch geschätzt.

Au der Abrechnung 2013 sehe ich, dass der Netzbetreiber bereits im Jan13 abgelesen hat und dort eine Differenz von 8.000 kwh gemeldet hat ( an den Stromanbieter). Die 16.000 kwh setzen sich also aus der Differenz von Jan13 und dem Verbrauch von Febr-Dez13 zusammen. Will sagen, die ersten 8.000 kwh gehören eigentlich noch in 2012.

Ich bin der Meinung, dass der Stromanbieter sich bei so einer immensen Abweichung hätte melden müssen und zwar Anfang Febr13. So hätte ich die reagieren können und die weiteren 8.000kwh wären vermieden worden.

Wie seht ihr das?

Danke Rossi

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In meinen Augen ist das schon ein sehr komplexer Sachverhalt. Ich empfehle den Ombudsmann des Anbieters anzusprechen. Wenn dann kann nur er eine Lösung für beide Parteien finden.

Ich denke nicht, dass die Versicherung die Kosten übernehmen wird. Schau bitte mal in die genauen Versicherungsunterlagen der Police. Wann der Anbieter haftet ist dort genau definiert.

Einen Stromverbrauch zu Schätzen ist meines Wissens nicht mehr zulässig....könnte man hier evtl anfechten

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Hallo der Körper dagt dir derzeit dass er nicht mehr haben will-----also qqüal dich nicht mit dem Gedanken dass du jetzt verhungerst...so schnell geht da auch nicht......bei 1300 Einheiten...hast du lediglich eine Nährstoffreduktion.....Reserven hast du mehr als genug.....lass die Pfunde schmelzen

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  1. Geh zum Arzt
  2. Kühlen und Schonen

das ist leider alles was ich dir raten kann

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ich mach das genauso!

Nach beinen Toilettengang muss und sollte man sich die Hände auch waschen. Auch bei der Handhabung mit Hackfleisch muss man sehr hygienisch sein, denn sonst besteht die Gefahr einer Samonellenerkrankung.

Aber im alltäglichen Leben, würde ich es nicht übertreiben mit der penieblen Sauberkeit...so enstehen sonst Allergien

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Glaubt ihr wirklich das dies reales Fernsehen ist.......Bitte nicht

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ICh würde nicht gleich an Sterben denken....wenn es wieder auftauchen sollte...kann es am zu niedrigen Blutdruck liegen...geh bitte dringend zum Arzt

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Leider sehe ich dass auch so wie" Moebelspedition"

der Vermieter muss zustimmen.....das wird und darf er nicht

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Du hattest eine Vorahnung....ist nichts paranormales......vielleicht auch durch die Medien beeinflusst worden.....Ansonsten tut es mir sehr leid, dass Du das erleben musstest

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