Hallo, die Post hat ein Einschreiben mit Rückschein Brief verloren am 18.12.2017. Bei der Nachforschung habe ich mitgeteilt, dass es sich um ein Silberhochzeit-Glückwunschkarte, ein Foto und ein Geldschein handelt. Darauf hin wurde ich mit der AGB der Post konfrontiert und mir wurde mitgeteilt, dass die Post in meinem Fall nicht haftet weil ich Geld im Brief versendet habe. Die Post hat sich für die verloren gegangene Sendung enstschuldigt und das war alles. Nun würde es mich interessieren ob nur ich falsch gehandelt habe. Schließlich hätte die Sendung, egal was es beinhaltet ankommen müssen. Ich habe die AGB vorher nicht gelesen und bin verärgert, dass ich die Wahrheit gesagt habe. Wenn ich nicht erwähnt hätte, dass ich ein Geldschein mit reingelegt habe, dann hätte die Post bis 25,00 Euro gehaftet. Was kann ich noch tun?
Wer ist Schuld an dem verloren gegangenen Einschreiben mit Rückschein?
Recht,
Post,
Haftung
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