Auf dem Brief den ich erhalten habe steht folgendes

Sehr geehrte/Sehr geehrter ...

Am 20.06 erhielten wir ein/eine vorläufiges Zahlungsverbot

Höhe der Forderung: 327€ zuzüglich Zinsen und Kosten.

|_ Wir sind dazu verplichtet, alle Konten, die sie bei der Postbank führen, einschließlich etwaiger Ander - und Treuhandkunden, bis zur Höhe der Forderung zu sperren. Den Freibetrag ihres Pfändungsschutzkontos werden wir berücksichtigen. |

Auf der zweiten Seite steht

| Konto Nutzung und Bezahlung der Kontopfändung Über Konto Guthaben oberhalb der Pfandsumme können sie wie gewohnt mit allen Medien (Postbank, Debitkarte usw...) Verfügen _| meine Frage ist, werd ich mein ALG2 vom Konto abheben können, also stimmt das mit dem Freibetrag, oder kann ich nur noch über das Geld oberhalb der Pfandsumme verfügen? Diese 2 Sätze von der Postbank sind Wiedersprüche