Hast du nicht irgendwelche Rechnungsbelege (monatliche Abrechnung), Kaufbeleg des Handys, Kontoauszüge, mit denen du quasi konkludent nachweisen könntest, dass der Vertrag ab XX.XX. läuft.? Im Zweifel stumpf kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt...

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Meines Erachten nach kann der Vermieter nur dann der Aufnahme eines Dritten in der Wohnung widersprechen, wenn infolgedessen eine Überbelegung der Wohneinheit erfolgt oder es dem Vermieter aus Gründen, die in der Person des Dritten liegen, nicht zuzumuten ist. Dies kann etwa mit zurückliegenden (schlechten) Erfahrungen begründet werden.

Diese Regelung greift jedoch nur für sog. Dritte; Ehegatten oder Kinder sind nicht Dritte im Sinne dieser Regelung. Lebensgefährten allerdings schon.

Das Interesse, den Dritten aufzunehmen, darf auch erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.

Ich selbst würde wohl analog zur Baugenossenschaft sehr kritisch mit der avisierten Aufnahme in die Wohnung umgehen; Problemmieter (und davon muss die Baugenossenschaft erfahrungsgestützt ausgehen) kosten viel Zeit, Geld und Nerven. Die benannte Räumungsklage wurde auch sicher nicht grundlos auf den Weg gebracht; ein oder zwei Partys über dem zulässigen Decibell-Bereich reichen hierfür nicht aus, es muss mehr passiert sein. Da ohnehin alles noch frisch ist, Umzug wie Versöhnung, würde ich persönlich abwarten, wie sich das ganze entwickelt. Im Fall des Falles ist m. E. ein gemeinsamer Umzug in eine alternative Unterkunft geraten.

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Es ist wesentlich, dass du viele neue gesunde Erfahrungen machst, soziale Kontakte knüpfst, eine Ausbildung machst etc. pp.

Dinge, die dich Stück für Stück von den ungesunden Drogenerfahrungen entfernen werden...mit der Zeit werden die Erfahrungen deines neuen drogenfreien Ichs die alten Erfahrungen überlagern und diese werden verblassen...eine fixe Zeitspanne kann man sicher nicht nennen, da diese von Mensch zu Mensch verschieden ist. So die Theorie...halt dich wacker und nimm ggf. professionelle Hilfe in Anspruch; das ist völlig legitim.

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Verzinsung des eingesetzten Kapitals hört sich für mich nach der Eigenkapitalrendite an. Das "Geld", das du in ein Unternehmen als Einlage einbringst, nennt sich Eigenkapital. Grundsätzlich beabsichtigt man, dass sich das eingebrachte Kapital vermehrt; du könntest dein Geld ja auch zur Bank bringen und hierfür Zinsen erhalten. Da eine Einlage in ein Unternehmen ein höheres Risiko mit sich bringt, soll sich das Kapital im Vergleich zu Bankzinsen auch ungleich stärker vermehren. In welchem Maß mit dem Eigenkapital ein Mehrwert geschaffen wurde, berechnet man durch die Eigenkapitalrendite (Gewinn / Eigenkapital). Die entspricht im Grunde der Verzinsung des eingebrachten Kapitals. Dieser Wert lässt sich dann auch mit den möglichen Zinsen einer Bank vergleichen.

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Arbeitsvertrag hinter dem Rücken verändert

Sehr geehrte Community,

ich habe vor einem Monate einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem stand, dass ich 5 Stunden am Tag arbeiten muss und dafür 10€ die Stunde erhalte. Einige Zeit lang habe ich den Arbeitsvertrag NICHT erhalten aber nun habe ich endlich nach dem Monat und ständigen nachfragen den Arbeitsvertrag, sowie die Kündigung wegen Krankheit erhalten.

Das Problem ist jedoch, dass im Arbeitsvertrag alles abgeändert wurde. Nun steht dort nicht mehr, dass ich 5 Stunden am Tag hätte arbeiten sollen, so wie ich das auch gemacht habe, sondern nur noch 2,5 Stunden. Ebenfalls stehen dort nur noch 9,31€ anstatt die vereinbarten 10€/h. So wie es aussieht wurde der komplette Arbeitsvertrag verändert, da auf der ersten Seite beim ausfüllen des Arbeitsvertrages fehler gemacht wurden und die Fehler durchgestrichen wurden. Plötzlich sind keine Fehler mehr vorhanden.

Die Cheffin (welche mittlerweile nicht mehr in diesem Unternehmen arbeitet) hat mich gefragt ob ich die 5h denn aushalten würde (körperliche Arbeit) und daraufhin meinte ich selbstverständlich ja.

Nachdem ich einige Tage lang 5h gearbeitet habe kam plötzlich meine Cheffin zu mir und meinte, dass ich das alles in 2,5h schaffen solle und ich die 5 Stunden nicht bezahlt bekommen würde. Da 100% im Arbeitsvertrag stand (als ich den Unterschrieben habe) dass ich 5h bezahlt bekommen würde, habe ich auch weiterhin 5h am Tag gearbeitet.

Nun habe ich die Sorge, dass ich dagegen nichts unternehmen kann, da ich keine Kopie des richtigen Arbeitsvertrages habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei weiter helfen. Kann man nun etwas machen?

Mit freundlichen Grüßen

Nickelback93

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Den Arbeitsvertrag einseitig nach erfolgter Unterschrift zu ändern ist m. E. alles andere als ein Kavaliersdelikt, sondern Urkundenfälschung (267 Strafgesetzbuch)Die entgangene Lohndifferenz ist im Vergleich zwar unerfreulich, aber nur Nebenschauplatz. Ich würde dem offenbar unseriösen AG dies verschriftet zukommen lassen, sofern vorhanden Kopie an den BEtriebsrat, und mit Klagererhebung drohen. Ggf. als Hinweis den Satz einbringen, dass dein Rechtsschutzversicherer eine Kopie dieses Schreibens erhält. Dann mal sehen, ob der AG gute Nerven hat.

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Schau dir mal die §§ 266, 275 HGB an; dort ist die Gliederung der Bilanz und GuV nach HGB angegeben. Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (=Gewinn / Verlust) ist sowohl eine Position der GuV als auch der Bilanz. Der Saldo der GuV wird im Eigenkapital abgeschlossen, wie mein Vorredner schon anmerkte. Im Grunde könntest du alle Aufwands- oder Ertragsbuchungen nicht erst in die GuV sondern auch direkt ins Eigenkapital buchen; die GuV ist "nur" wesentlich detaillierter.

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Zunächst würde ich mich fragen, ob in der Einleitung dargestellt werden soll, wie du "in" den Computer gelangst, also quasi dort hinein gesaugt wirst oder ob du bereits "im Computer" bist, wenn die Geschichte beginnt. Ich würde ersteres empfehlen, etwa:

Schon wieder so ein verregneter Nachmittag. "Fußball fällt bei dem Wetter wohl flach", sagte ich zu mir, "und im Fernsehen läuft auch nur Schwachsinn". Etwas zerknirscht holte ich mir einen kleinen Snack aus dem Kühlschrank und tätschelte halb abwesend meinen schon in die Jahre gekommenen Beagle-Mix, der seinen rechtmäßigen Anteil an der Milchschnitte einforderte.

Immer noch unentschlossen, was ich mit dem restlichen Tag anfangen soll, ging ich auf mein Zimmer und schaltete den Rechner ein. "Mal sehen, was es auf Facebook so gibt!". Der Bürostuhl quietschte, als ich mich darauf setze. Manfred (so der Name meines Beagles) war davon unbeeindruckt und stellte vielmehr mit Verdruss fest, dass soeben der letzte Bissen der Milchschnitte in meinem Mund verschwand.

Der Rechner kratzte vor sich hin während er hochfuhr...etwas erstaunt bemerkte ich, dass nicht der übliche Startbildschirm erscheinen wollte. "Was ist denn das schon wieder?". Anstelle des Windows-Logo tanzten einige Lichtpunkte über den Monitor, die sich im Sekundentakt vermehrten. Ich hatte fast den Eindruck, dass die Lichtpunkte aus dem Bildschirm heraus sprangen. Leicht verduzt prüfte ich das Haltbarkeitsdatum der Milchschnitte - aber nein, alles ok.

Jetzt könntest du (falls es dir gefällt) weiterschreiben...

;-)

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Es gibt zwar viele Betriebswirte resp. Wirtschaftswissenschaftler, aber nicht unbedingt viele gute, wenn ich das mal so sagen darf...

;-)

Ich selbst (Vita: Krankenpflege - Kaufm. im Gesundheitswesen - berufsbegl. Business Administration studiert) bin der Auffassung, das ein erfolgreich abgeschlossenes Studium zwar das Nadelöhr zum Unternehmen ist; die betriebliche Praxis stellt dann jedoch weit umfangreichere und langfristigere Anforderungen an die Person, die es stets und aus Neue zu bewältigen gilt.

Meine Einschätzung: Studium = ja! Ob BWL oder VWL zunächst egal, wenn du noch kein klares Berufsbild hast. Rechtliche Kenntnisse sind im Grunde immer von Vorteil. Es gilt sich m. E. Kompetenzen und Wissen anzueignen, ein tieferes und kritisches Verständnis von (hier: wirtschaftlichen) Zusammenhängen zu erwerben und seine Entscheidungen in letzter Konsequenz zu verbessern. (Und kein Bulimielernen.) Das eröffnen m. E. beide Studiengänge.

In unserem Bereich (Konzern / Gesundheitswesen), der einen Wachstumsmarkt darstellt, wird in Stellenausschreibungen für ltd. Funktionen im Management übrigens immer ein wirtschaftswissenschaftliches Studium (oder vergleichbare Qualifikation) gefordert.

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Ggf. Festmietzeit vereinbaren, innerhalb derer das Mietverhältnis nicht ordentlich kündbar ist. Der Mietzins kann gleichwohl für die Dauer der Festmietzeit festgeschrieben werden. Daran bist dann aber auch du gebunden.

Kauf bricht nicht Miete; ein etwaiger Käufer ist an den bestehenden Mietvertrag gebunden. Es besteht übrigens keine Verpflichtung, einen neuen Mietvertrag (des künftigen Käufers) zu unterschreiben, auch wenn das immer mal wieder probiert wird.

Eine Regelung einbringen, dass mieterseitige Verbesserungen der Mietsache bei Mietanpassungen nicht zu berücksichtigen sind oder drgl.

Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sind grds. nach BGB Vermietersache und können im Wohnraummietrecht nur sehr begrenzt auf den Mieter abgewälzt werden (etwa Kleinreparaturklausel); ich würde möglichst alles verschriften, bspw. die Genehmigung der Maßnahmen des Vermieters, Verzicht auf Rückbau bei Mietende,...)

Das wäre meine erste Einschätzung.

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Also, bin mir nicht sicher, ob du diesen Film meinst..."Dämonen 2"

http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4monen_2

Da kommen meiner Erinnerung nach allerdings Dämonen aus der Kinoleinwand...

LG, R.

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Zunächst: Du musst gar nichts! Ein BWL-Studium liegt zwar nahe, da Marketing hier auch behandelt wird, allerdings gibt es gerade in der Werbebranche eine Menge Quereinsteiger anderer Disziplinen, die durch ihr Fachwissen diese Branche immens bereichern (können). Neben BWL gibt es auch andere Studiengänge, bspw. Design, mit anderen, spezifischeren Schwerpunkten. Zu einem Studium ist aber grundsätzlich zu raten, denn im Regelfall wird sich in einer etablierten Agentur kaum ein Kunde neben einen Werbekaufmann oder einem Mediengestalter an einen Tisch setzen (sicher: Es gibt Ausnahmen durch herausragende EInzelleistungen etc. pp.). Darüber hinaus ist auch für deinen weiteren Berufsweg ein akademischer Titel Türoffner für viele Möglichkeiten. Gerade ein BWL-Abschluss bietet dann auch ein weitgefächertes Spektrum an Möglichkeiten, unbenommen der Tatsache, dass sich dir durch Kenntnisse in BWL die Gesamtzusammenhänge der Wirtschaft erschließen (Marketing oder Werbung ist nur ein Teilbereich). Ich würde mich durchbeissen...viel Erfolg!

P.S.: Mein damaliger Dozent in Marketing war sog. Werbepsychologe, vielleicht auch eine Möglichkeit.

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Hi, der Empfänger hat den Empfang mit Unterschrift zu bestätigen, d. h. dem Paketdienst und auch Amazon liegt der Beleg mit Unterschrift als Auslieferungsnachweis vor. Da es sich nicht um deine Unterschrift handeln kann, würde ich dies Amazon mitteilen. Der Empfänger hat sich unberechtigt bereichert. Amazon hat einen Herausgabeanspruch gegen den vermeintlichen Empfänger. Ein Verschulden deinerseits liegt nicht vor. Ich hatte einen ähnlichen Fall und Amazon hat mir umgehen ein Ersatzprodukt geschickt (in diesem Fall einen Drucker). Amazon ist m. E. in diesen Dingen äußerst kulant und kundenfreundlich.

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Nein, es gibt keine! Fristlose Kündigung - Mahnbescheid - Räumungsklage/Zwangsvollstreckung erwirken ist der rechtliche Weg (zieht sich allerdings enorm, wirst du dieses Jahr kaum noch schaffen, wenn der Mieter sich querstellt). Ich hatte dieses Problem schon zweimal. In beiden Fällen haben wir den Mieter unterstützt (auch wenn es schwerfällt) und ihn bspw. bei der Räumung der Wohnung kostenfrei Hilfestellung gegeben (Container & Helfer gestellt). In beiden Fällen sind die Mieter nach viel gutem Zureden, stetigem Hinweis auf die unangenehmen Folgen einer Klage, etc. ausgezogen. Wenn der Mieter ein Sozialfall ist und nicht ausziehen will, kann es im worst-case sogar sein, dass das Ordnungsamt die Wohnung beschlagnahmt, falls kein anderer geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht und Obdachlosigkeit droht. Zwar würde dann die Miete wieder gezahlt werden (von Amts wegen), aber der Mieter wäre immer noch drin. Der Weg einer einvernehmlichen Lösung und das Appellieren an den goodwill des MIeters ist m. E. immer noch der Beste und zumeist kostengünstigere Weg, auch wenn es schwerfällt. Ggf. handelt es sich ja auch nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass? P.S.: Wenn die Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, im gleichen Moment die Schlösser austauschen. Wenn der dann ehemalige Mieter sich nämlich erneut in die Wohnung einnistet, müßte man ihn andernfalls ebenfalls erneut durch eine zweite Räumungsklage rausklagen (krass, aber Fakt). Viel Erfolg!

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Hi, zunächst: Eine "wertvolle" Marke wäre m. E. eine Marke mit einem hohen Markenwert, d. h. der immaterielle Wert den eine Marke aufweist (bspw. je nach Berechnungsmethode hat Coca-Cola einen Markenwert von 64 Millionen US-Dollar). Dir geht es wohl eher um Produkte, denen einen Premium oder Hochpreisstrategie zugrundeliegt (klassischer Marketing-Mix / Preispolitik). Auch hier gelten die Gesetze von Angebot und Nachfrage, so dass bspw. bei einer schwierigen Wirtschaftslage (geringe Kaufkraft, Sparneigung der Bevölkerung, hohe Arbeitslosigkeit - wobei hier die Frage wäre, ob dies auch die Zielgruppe von Premiumprodukten ist?)) und entsprechend geringerer Zahlungsbereitschaft potentieller Kunden die Preise entsprechend angepaßt werden müssen. Da diese Produkte jedoch immer vergleichsweise hochpreisig sein werden, kommt es zwar zu einer Preisanpassung, jedoch bleiben diese Produkte immer vergleichsweise hochpreisig. Gruß, R.

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Mach es! Es gibt zwar immer wieder ermüdende Diskussionen welche Weiterbildung / Fernstudium "anerkannter" ist, aber aus meiner persönlichen Erfahrungen kann ich sagen: Jede Weiterbildung ist besser als keine Weiterbildung! Ich war zwar nicht an der SGD, aber meine Weiterbildung an der VWA hat mir eine Leitungsfunktion ermöglicht und einen Gehaltsaufstieg. Allerdings ist m. E. die Motivation bei Präsenzstudiengängen wesentlich höher und auch nachhaltiger (man stützt und unterstützt sich gegenseitig); für ein reines Selbststudium im stillen Kämmerlein braucht man schon großen Ehrgeiz und Durchhaltevermögen. Also nochmal: Mach es - es gibt übrigens diverse Angebote in Darmstadt, nicht nur die SGD. Falls du einen akademischen Titel anstrebst oder dir diese Möglichkeit zumindest offen halten möchtest, würde ich die Angebote genau prüfen (Anrechnung - bspw. nach Betriebswirt an der VWA noch 2 Semester zum BBA). Also viel Erfolg...

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Ein Absatzmittler befindet sich in der Absatzkette zwischen mind. 2 Absatzorganen. Beispielsweise ein Einzelhändler zwischen dem Produzenten und Endabnehmer (Der Spielwarenhändler kauft Monopoly von Hasbro und verkauft es dann dir). Der Absatzmittler wird Eigentümer der Ware! Im Unterschied zum Absatzhelfer, der nicht Eigentümer der Ware wird (bspw. Spedition, diese liefert nur aus). Das Thema gehört in den Bereich der Distributionspolitik im Marketing (bspw. 4 P´s =Preis-, Produkt-, Kommunikations- und Distributionspolitikpolitik). Man unterscheidet nullstufige Absatzkanäle (bspw. vom Produzenten direkt an den Enbverbraucher / keine Absatzmittler bzw. Absatzhelfer zwischengeschaltet) bis hin zu mehrstufigen Absatzkanälen (Produzent-Großhändler-Einzelhändler-Endabnehmer).

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Eine Zusatzqualifikation bringt dir in betrieblicher & karrierebezogener Hinsicht ausschließlich Vorteile...ich habe damals meinen Ökonom und im Anschluss meinen Betriebswirt (VWA) gemacht, und hatte dadurch gute Argumente für eine Beförderung zum Hauptsachgebietsleiter und entsprechend mehr Gehalt. Wobei das Hauptargument allerdings die persönliche betriebliche Leistung bleibt! Meine Mitstudenten machten auch den ein oder anderen Aufstieg. Es gibt etliche Angebote, wobei bei den Weiterbildungsmöglichkeiten der staatliche geprüfte, der IHK- und VWA Betriebswirt die gängigsten sind. Allerdings ist dieser Abschluss nicht gleichzusetzen mit einem akakdemischen Abschluss (Diplom sofern noch angeboten / Bachelor). Zu der Wertigkeit der Abschlüsse v. a. hinsichtlich des Unterschieds "nur" Weiterbildung oder akad. Abschluss gibt es massenweise (mitunter sehr feindselige)Diskussionen in diversen Foren. Ein Vollzeitstudium an einer Uni oder FH ist zweifellos deutlich umfangreicher und tiefgehender, allerdings kannst du mit der Tatsache, das du deine Weiterbildung berufsbeleitend absolviert hast, stark punkten, da deine Belastbarkeit und Zielstrebigkeit bewiesen wird. An der VWA und bei der IHK geht man zwar nicht bei jeder Theorie ins kleinste Detail, inwieweit das aber einen Nachteil im praktischen Arbeitsleben darstellt, wag ich zu bezweifeln (zumindest in meinem Fall). Der Schweregrad am der VWA war moderat bis leicht gehoben, die Seminararbeit und die Abschlussarbeit haben mir allerdings streßbedingt graue Haare bereitet. Wenn du dich bereit fühlst, dir 3 Jahre lang im Schnitt 3 Abende die Woche betriebswirtschaftliche Vorlesungen anzuhören, mach es...Nachteile finden sich allerdings m. E. im persönlichen Bereich, oftmals leiden die Beziehung und deine sonstigen Hobbys (Sport, Verein) darunter.

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Habe selbst knappe acht Jahre in der Pflege gearbeitet (Altenpflege) und kann sagen, dass 2.000 € hier eine völlige Ilusion waren. Die meisten haben damals 1.100 - 1.300 € gehabt (ein Großteil Krankenpflegehelfer oder ungelernte Kräfte kränkelten um die 1.000 €-Schwelle). Im öffentlichen Bereich verdienen Krankenpfleger-/Schwestern in unserem Haus (knapp 700 VK)zwischen 1.400 - 1.800 €, je nach Schichtzulage (Nachtdienst / WE) und Alters-/Erfahrungsstufe. Für die Verantwortung meines Erachtens ein definitiv zu karges Brot...für mich ist es nach wie vor ein erheblicher Unterschied, ob man Schrauben am Fließband bei Opel anschraubt, oder bspw. eine Wundversorgung bei einem Patienten durchführt, im entsprechenden Salär spiegelt sich das aber nicht wieder!

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