Ich weiß, dass es einen entsprechenden Paragraphen bzw. Artikel entweder im BayEUG, BaySchO oder GSO gibt, der besagt, dass man ab der 10. Klasse das Recht darauf hat, von den Lehrern gesiezt zu werden. Ich weiß allerdings nicht mehr, welcher Paragraph bzw. Artikel das ist. Kann mir da jemand helfen?