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Es macht keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt, es gibt lediglich Unterschiede in der Strafverfolgung. Die Beleidigung zieht vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.