Antwort
Ein Preisschild wird doch eher vie lmehr als eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) gesehen,oder!?
d.h. der Käufer soll also ein Angebot gegenüber dem Verkäufer abgeben, wenn dieser es annimmt, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen...
die falsche Peisauszeichnung wird spätestens dann bemerkt..., nun muss der VErkäufer ein Angebot abgeben (mit dem richtigen Preis!!!)