![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da sie 14 ist und du 19 also sie unter 16 damit minderjärig und du über 18 damit volljährig ist es verführung minderjäriger somit eine Straftat zudem kannst du dein FSJ Dan abschreiben und wenn du mit dem Gedanke spielst Lehramt zu studieren wirst du mit so einer vorstrafe nie eine solche stelle bekommen