In welchem Gesetz steht das Parke gleich zu stellen ist mit am Verkehrteilnehmen?
Ich habe Post bekommen von Dortmund das ich in einer Umweltzone ohne Grüne Umweltplakette geparkt habe.
Ich habe da gegen einspruch erhoben und geschrieben das ich nicht der fahrer war, bin aber der besitzer. § 25a stvg. Okay ... geklärt.
Ich habe aber auch geschrieben das das Fahrzeug nur geparkt war. Da rauf kam nur der satz: "Zur "Teilnahme am Verkehr" gehört auch das Parken im öffentlichen Raum." Wo steht das denn??? (in welchem gesetz?)
und wieso muss ich 69.50 Euro (+ Punkt) bezahlen und nicht nur 40 Euro (+ Punkt)??? 46.00 Euro Geldbuße 20.00 Euro Gebühr 3.50 Euro Auslagen