Hallo,

ich habe in Deutschland den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach Entzug) gestellt.

Laut Fahrerlaubnisbehörde muss ich vor Neuerteilung meine Theorie und Praxis Prüfung erneut ablegen. Fahrstunden müssen nicht neu gemacht werden, nur die Prüfungen.

Nun bin ich allerdings in die Schweiz gezogen...

Kann ich meine Prüfungen trotzdem in Deutschland ablegen, oder muss ich diese jetzt in der Schweiz ablegen?

Wie sieht es, für den Fall dass ich sie in der Schweiz machen muss, mit den Fahrstunden aus?

Mit freundlichen Grüßen