(Distanzpunktverfahren):
Diesem Verfahren liegt als wichtigstes Maß die Distanz des Betrachters zur Bildebene zugrunde (siehe Seite 18, oberes Bild). Da der Fluchtpunkt bei der Zentralperspektive mit dem Augpunkt des Betrachters zusammenfällt, bedeutet die Strecke FD in der oberen Abbildung den Sehstrahl des Betrachters, der im rechten Winkel auf die Bildebene fällt.
Von F aus wird die angenommene Distanz abgemessen (D). Auf der Waagrechten, die durch A und B läuft, werden die gleichmäßigen Teilstrecken eingezeichnet und die
betreffenden Punkte mit F verbunden. Von A aus wird eine Linie zu D gezogen.
Die Schnittpunkte auf den in die Tiefe laufenden Linien mit der Linie AD werden in horizontalen Linien zur Strecke AF geführt. Die Schnittpunkte A, C, E, G, H, I, K, L, teilen die Strecke gleichmäßig, wobei die einzelnen Teilstrecken perspektivisch verkürzt werden, d. h. der Tiefe zu allmählich an Länge einbüßen.
Obwohl bei der Demonstration beider Verfahren der Horizont etwa gleich hoch liegt und die Ausgangslinie AF etwa in der gleichen Richtung verläuft, fällt
das Ergebnis der Teilung völlig unterschiedlich aus.