Excel - Zeiten herausrechen (Überstunden)?

Hi!

hab ein Problem bei der Errechnung meiner Überstunden.

Ich versuche es einfach zu erklären:

Zelle G10 definiert, ob es Überstunden sind oder etwas anderes. Zelle H10 ist die Anfangszeit - also z.B.: 18:00 Uhr Zelle I10 ist die Endzeit - also z.B.: 06:00 Uhr

Die Arbeitszeit wird in Zelle J10 zusammengerechnet mit folgender Formel:

=WENN(G10="Überstunden";WENN(ODER(ISTLEER(H10);(ISTLEER(I10)));"";I10-H10+(I10<H10));"")

Wenn also in Zelle G10 "Überstunden" steht, rechnet Excel die Arbeitszeit der Zellen H10 und I10 zusammen und gibt zeigt das Ergebnis in J10 an. Die Formelerweiterung dient nur dazu, über Mitternacht zu rechnen.

Wenn H10 oder I10 leer ist, ist auch J10 leer.

Soweit passt das Formular schon mal.

Nun mein Problem:

Bestimmte Stunden werden anders vergebührt. also von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr 50%ig. von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 100%ig. und von 22:00 bis 06:00 Uhr 200%ig. (Beispielzahlen)

Ich würde gerne drei neue Zellen erstellen, in welchen mir die Stunden entsprechend der genannten Aufschlüsselung angezeigt werden.

Also (Bsp) Zelle G20 zeigt an wie viele 50% ige Stunden abgeleistet wurden. Zelle G21 zeigt an wie viele 100%ige Stunden abgeleistet wurden. Zelle G22 zeigt an wie viele 200%ige Stunden abgeleistet wurden.

Als Quelle dient immer noch die eingegebene Arbeitszeit von H10 und I10.

Wer von euch Excel-Cracks kann mir dafür die richtige Formel nennen? Und dabei bitte auch berücksichtigen, dass die Arbeitszeiten über 24h gehen.

Allerherzlichsten Dank

EKOCOP

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Bildzusatz

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Hab schon. 

Mit Kürzen gehts. 

Danke! 

Mfg EKOCOP

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Soder, jetzt hab ich das Bild nochmal auf A4 kopiert. 

Ich hoffe jetzt kann man das Problem erkennen. 

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Keine Ahnung wieso das Bild nur so klein dargestellt wird. 

Die Befehlszeile mit der die Stunden zusammengerechnet werden lautet:

=WENN(ODER(ISTLEER(G9);(ISTLEER(H9)));"";H9-G9+1)

Also zB.: 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr ergibt dann 07:00 Stunden

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Mini Display Port an HDMI für Multi Monitor Setup

Hi Leute.

Ich habe an meinem Notebook (MSI GT-70 Dominator) einen HDMI Ausgang und ein Mini Display Port.

Meine Grafikkarte (Geforce GTX 880M) kann bis zu 4 Monitore ansteuern (inkl. Laptopdisplay).

Da ich aber nur 2 Ausgänge habe, aber 3 27Zoll Monitore ansteuern möchte, stellt mich das natürlich vor ein Problem.

Nun habe ich zwar herausgefunden, dass man über den MIni Displayport auch 2 Monitore ansteuern kann (über einen 2fachen HDMI Adapter), ich kann allerdings nirgends die Information finden, ob ich 2 GETRENNTE Bilder damit darstellen kann.

Außerdem möchte ich mein Grafiktablet (Wacom Cintiq 13HD) mit einbauen.

Wer kann mir sagen ob dieses Setup funktionieren würde?

HDMI Ausgang des Laptops an 2er HDMI Splitter. 1. HDMI Kabel an Monitor 1 (Mitte) 2. HDMI Kabel an Wacom Cintiq (am Tisch)

BILD wird geklont (!) (Das ist mein "Hauptbildschirm"

Mini Displayport an 2er HDMI Adapter. 1. HDMI Kabel an Monitor 2 (Links) 2. HDMI Kabel an Monitor 3 (Rechts)

Das Bild soll NICHT GEKLONT werden (!) sondern getrennt dargestellt werden.

Somit hätte ich also 3 27" Monitore à 1920 x 1080p nebeneinander auf denen ich getrennt voneinander arbeiten kann.

Lediglich der Hauptmonitor wird auf das Wacom geklont.

Außerdem sollte ich dann die Möglichkeit haben, alle 3 Monitore als einen großen Monitor anzusteuern (theoretisch mit 5760 x 3240) um zB.: GTA 5 auf allen 3 Monitoren spielen zu können.

Funktioniert das so mit dem Displayport ??? Leider taugen die Verkäufer bei Mediamarkt und Saturn heutzutage nur noch zum Regale einräumen - ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wenn das mit dem Displayport nicht funktioniert bleibt mir nur noch der Monitoranschluss, der allerdings geht von der Intel Onboardgrafik weg und nicht von der GTX 880M.

Herzlichen Dank EKOCOP

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Die Auflösung wäre natürlich 5760 x 1080 bei allen dreien gleichzeitig. 

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Ich hatte ebenfalls ein Tattoo, welches mit der politischen Einstellung des Dienstgebers nicht vereinbar war. Das wird nämlich wohl überprüft! Bekam einen Bescheid welcher mir die Aufnahme, vorbehaltlich der Entfernung des Tattoos, bescheinigte. Hatte mein Tattoo am Nacken unter dem Hemdkragen, war also nicht sichtbar. Des Weiteren gilt (zumindest in Ö) das BDG § 42:" Der Beamte hat in seinem gesamten (!) Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt" Das betrifft einschlägige Tattoos genauso wie in der Freizeit ins Puff zu gehen, als auch als Privatperson an Schlägerein beteiligt zu sein oder suspekten Vereinen anzugehören. Ich nehme an, dass es in D ähnliche Vorschriften gibt, wenn du als Polizist z.B.: dreimal in der Woche beim Schnellfahren geblitzt wirst, wirst du auch Probleme bekommen, es gilt stets die Vorbildwirkung.

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Der 1911er Nachbau von ARMSCORE (Armaments Corporation Of Philippines) sieht dem Modell aus Farcry schon verdammt ähnlich: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Armscor-JH01.jpg?uselang=de

Ich weiß nicht ob es örtlich zum Spiel passen würde (Phillipinen), aber die Waffe sieht genauso aus UND es handelt sich um einen 1911er Nachbau. Sowohl was Abzug, als auch Schlitten, Kimme und Griffstück betrifft.

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Prinzipiell besteht keine Ausweispflicht, es gibt jedoch soviele Ausnahmen, dass quasi eine besteht.

Wenn jemand ungebührlich, störenden Lärm erregt (zum Beispiel in einer Wohnung) muss dessen Identität festgestellt werden. (Da er ja in weiterer Folge angezeigt wird). Wenn er den einschreitenden Beamten nicht bekannt ist, sich nicht ausweisen will und seine Identität auch sonst nicht festgestellt werden kann (etwa durch einen Idenitätszeugen, der wiederum einen Ausweis braucht) kann er sogar gem. § 35 Abs. 3 VstG vorläufig festgenommen werden.

Zur Ausweisleistung ist verpflichtet: Wer sich einer Verwaltungsübertretung schuldig macht gem. VSTG (Verwaltungsstrafgesetz) Wer sich einer strafbaren Handlung verdächtig macht gem. StPO (Strafprozessordnung) Wer ein Fahrzeug lenkt gem. StVO (Straßenverkehrsordnung) Wer einen Betrieb, etwa ein Lokal, betreibt oder dort arbeitet gem. GewO (Gewerbeordnung) Jeder der eine Schusswaffe führt gem. WaffG (Waffengesetz) Wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, also Fremde gem. FPG (Fremdenpolizeigesetz).

Im Zweifelsfall (also z.B.: Österreicher mit Migrationshintergrund) ist die Identität ebenfalls nachzuweisen, da die Staatsbürgerschaft nicht rein aufgrund des Erscheinungsbildes erkannt werden kann.

Das einzige was die Polizei also nicht darf, ist irgendjemanden willkürlich anhalten und ohne Grund nach einen Ausweis fragen und sogar dort gibt es Ausnahmen, nämlich dann, wenn er sich an einer Örtlichkeit aufhält an der vermehrt strafbare Handlungen vorkommen (also etwa Drogenkonsum/handel im Bereich des Karlsplatzes).

Weiters kann jeder Mensch kontrolliert werden, der sich an einer Örtlichkeit aufhält, an der sich eine strafbare Handlung ereignet hat und der damit im Zusammenhang stehen könnte (in engem zeitlichem Zusammenhang - also z. B.: Streifung nach einem Raub).

Ein österreichischer Staatsbürger, der keinen Ausweis führt, macht sich folglich nicht strafbar. Im Anlassfall muss er seine Identität jedoch nachweisen können.

Einen Ausweis mitzuführen erspart einem also im Endeffekt viel Mühe.

Detail am Rande: Wenn die Polizisiten darüber informiert werden, dass im Bereich einer U-Bahn-Station Schwarzafrikaner mit Drogen handeln, dürfen diese nicht nur Schwarzafrkaner kontrollieren, dass wäre "Ethnic - Profiling" und würde eine Vorverurteilung der Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe darstellen.

Politisch korrekt müssten Polizisten, die erfahren, dass Schwarzafrikaner dort dealen, also sowohl Schwarzafrikaner, als auch weiße Frauen, Männer und sonstige Personen kontrollieren.

Verdrehte Welt oder?!

LG EKOCOP

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In Österreich dürfte er das nicht, da bei uns "Befangenheit" besteht. In so einem Fall ist (!) die Amtshandlung von einem anderen Kollegen durchzuführen, es sei den die Maßnahme wäre unaufschiebbar (also etwa dann wenn du gerade Amok läufst)

Wobei es natürlich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Einen Polizisten in einer 1000-Seelen-Gemeinde "kennen" natürlich alle!

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Herzlichen Dank an alle für die teilweise sehr ausführlichen Antworten! Leider ist es so, dass ich mit den Zitaten der einzelnen Textstellen, wohl so wie die meisten Menschen (vermutlich auch Muslime) nicht sehr viel anfangen kann, da hier offensichtlich sehr viel Raum für Interpretationen bleibt.

Der Schluss den ich daraus ziehe, ist dass die Vorstellung des Paradieses dann wohl doch vom reinen "Glauben" abhängt und die falschen Leute wohl mittels Indoktrination ungebildetere Leute auf ihre Seite ziehen können. 

Aufgefallen ist mir auch, dass es scheinbar gar nicht soo einen großen Unterschied zwischen Christentum und Islam gibt, da es ja auch hier eindeutige Abgrenzungen zwischen Paradies/Himmel und Hölle geben dürfte. Wer Gutes tut kommt ins Paradies, alle anderen in die Hölle. Wobei ich nichts von einem Teufel gelesen habe! Wird die Hölle im Islam auch von Allah "verwaltet"? 

Auch wird mir kein Christ konkrete Angaben darüber machen können, was ihn im Himmel erwartet. 

Doch der einstimmige Konsens, der sich durch die Diskussion zieht, ist wohl doch der, dass Selbstmordattentate von niemanden gebilligt werden & schon gar nicht von frommen Moslems. 

Schade dass es radikalislamischen Fundamentalisten doch immer wieder gelingt, Menschen für ihr teuflisches Werk einzuspannen. 

Also danke noch einmal, auch dafür, dass die Beteiligten meine Fragen nüchtern beantwortet haben und es zu keinem rhetorischen Glaubenskrieg gekommen ist. 

LG EKOCOP

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Eventuell könntest du die Glaubensfragen beleuchten und die damit verbundenen terroristischen Akte. (PLO/Hamas vs. Israel/Mossad, IRA, Basken, Tschetschenien, Warlords in Afrika)

Das Thema ist dermaßen umfangreich, dass man spontan ein ganzes Buch darüber schreiben könnte. Du solltest dir nur ein Teilgebiet vornehmen, z. B.: Methoden der Terroristen (Selbstmordattentate, Schwarze Witwen, Autobomben, verdeckte militärische Guerillastruktur) oder Themen wie wo sind die Grenzen zwischen Terrorismus und gewöhnlichem Verbrechen fließend (Drogenbarone in Südamerika vs. Glaubenskrieger im Islam, Widerstandskämpfer in Afghanistan gegen Russische Armee)

Verstaatlichung des Krieges aus wirtschaftlichen Gründen (Ölkrieg). Privatisierung und Aufrechterhaltung des Anti-Terror-Krieges aus privatwirtschaftlichen Gründen (Blackwater und andere PMC's)

Usw. Usw.

Es gibt leider so viel darüber.

LG EKOCOP

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Wenn du alles richtig eingestellt hast (richtiger Netzwerkname, Passwort) sollte es funktionieren. Sieh zu, dass dein WLan nicht für externe Geräte gesperrt ist. In dem Fall müsstest du die MAC Adresse im Router "erlauben". Es kann auch sein, dass der IPod die Verschlüsselungsmethode (WPA, WPA2, usw.) nicht beherrscht. Eventuell hilft ein Update des IPods, sonst müsstest du die Verschlüsselung am Router umstellen.

Zu guter letzt könnte dem Gerät auch zu heiß sein. So ging's mir mit meinem IPhone, das hat auf einmal das WLAN nicht mehr erkannt. Einfach 20 Minuten auf die Fensterbank legen (Kühlschrank geht auch, sollte aber nicht feucht werden) dann müsste es gehen.

Mir kommt vor, dass die Verbindungsqualität der Apple Geräte mit der Zeit etwas abnimmt. Ob das gewollt ist?

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PS3 mittels HDMI (überträgt auch Audio) an den TV und dann Audioausgang vom TV an die Heimkinoanlage anschließen. Dann hast die den Sound von der PS3 und vom TV am Soundsystem laufen. Müsste dann auch Dolby unterstützen.

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Sollte natürlich heißen: Haus mit "Fallen" sichern. Den Rest hat die Rechtschreibkorrektur gemacht ;-)

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Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in Österreich würde wohl folgender Paragraph zur Anwendung kommen: Aussetzung § 82. (1) Wer das Leben eines anderen dadurch gefährdet, daß er ihn in eine hilflose Lage bringt und in dieser Lage im Stich läßt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Jemanden auf der Autobahn rausschmeißen (hilflose Lage) und ihn dort in Stich lassen (wegfahren) ist also strafbar, schon alleine deshalb würde die Polizei kommen. Natürlich hängen einige Faktoren davon ab (Witterung - Kälte, Nähe zu besiedeltem Gebiet, Raststation, Tag oder Nacht - Erkennbarkeit der Person, Wege neben der Autobahn)

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Was werden denn hier für dumme Tipps gegeben? Wenn die Polizei mitten in der Nacht eine (scheinbar) Verdächtige Person anhält und diese kontrolliert ist es doch das blödeste was man machen kann, seine Taschen abzustellen und sich selbst quer zu stellen?! Ich wäre froh, wenn die Polizei jemanden kontrolliert der möglicherweise gerade bei mir eingebrochen hat. Nachdem du ja einkaufen warst hast du auch nichts zu verbergen. Sobald du einen auf blöd machst und deine Taschen/den Ausweis nicht zeigen möchtest bestätigt das doch den Verdachtsmoment. Wenn ich angehalten werde bleibe ich freundlich, zeige meine Taschen freiwillig her und zeige den Beamten somit auch, dass ich nichts zu verbergen habe und hoffe, dass sie wenig später den Richtigen erwischen. Auch wenn es viele Leute nicht wahrhaben wollen, aber genau dafür ist die Polizei schließlich da!

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Hatte das gleiche Problem.

Bin über den PC auf Facebook eingestiegen, dort wurde mir erklärt, dass mein alter account gesperrt wurde, da jemand mehrfach versucht hat, mein Passwort zu erraten.

Einfach neues Kennwort bei Facebook registrieren (über die normale http Seite), dann gehts auch wieder am Iphone/IPAD.

War zumindest bei mir so.

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Normalerweise schläft der ganze Körper ein, nicht nur die Hände und Arme ;-)

Ohne Spaß, ich hatte das gleiche Problem, mir ist der Arm von der Schulter abwärts "taub" geworden beim Schlafen. Bei mir lag's daran, dass ich einen falschen Polster (Kissen) verwendet hatte. Beim seitlichen Liegen war die Höhe zwischen Rückgrat (Nacken) und Schulter zu gering, dadurch wurde die Blutversorgung ab der Schulter eingeschränkt. (ganz einfach weil ich auf der Schulter lag).

Insbesonderen wenn du einen tiefen Schlaf hast wird es öfter vorkommen, Menschen mit einem leichten Schlaf drehen sich vorher automatisch zur Seite.

Du kannst entweder einen neuen Polster kaufen oder dir, so wie ich, angewöhnen halbseitlich/am Bauch zu schlafen.

Das trifft natürlich nur zu wenn du in einem gewöhnlichen, geraden Bett schläfst und gilt nicht für Camper, Outdoorschläfer, Hängematten oder Batmanstilschläfer.

LG

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