Hallo

Zu einem Elterngespräch (von meiner Seite aus erwünscht) für meinen 9-jährigen Sohn wollte ich eine Begleitung mitnehmen, da bei diesen Gesprächen Lehrerin, Rektorin und Sozialarbeiterin beteiligt sind. Dieses habe ich auch der Rektorin gesagt das ich gerne eine Begleitung mitbringen würde, daraufhin sagte sie mir das ich da einfach nicht irgendjemanden mitnehmen darf. Laut des Schulamtes wo ich mich informiert habe, meinte die liebe Dame, dass das rechtlich ist was die Schule/Rektorin mir sagt. Auf meine Frage: Warum?, hieß es aus Datenschutz und dies kann jede Schule dann selber entscheiden. Es geht mir ja um mein Sohn und net um die Schule. Frage also: ist das Verhalten der Rektorin rechtlich in Ordnung, bzw. habe ich nicht als Erziehungsbrechtigte das Recht, eine Person meines Vertrauens hinzuzuziehen?

Vielen Dank