Ich habe meinen Wagen zur Reparatur abgegeben. Telefonisch wurde mir zugesichert, dass ich den Wagen am Samstag bis 16 Uhr abholen kann. Um 14 Uhr war kein Mitarbeiter mehr da und ich habe 8 Stunden Zugfahrt auf mich genommen, um zu der Werkstatt zu gelangen. Weiß jemand, ob mich rechtliche Konsequenzen erwarten, wenn ich den Wagen mit dem Zweitschlüssel wegfahren (steht draußen auf dem Parkplatz), die Werkstatt per Mail benachrichtige und mir die Rechnung für die Reparatur zusenden lasse?