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Nein. Was du jemandem schlicht und ergreifend nicht sagst ist ja nicht gelogen.
Wenn Sie allerdings fragt z.B. "Was hast du eigentlich vor XY gemacht ?" Und du flunkerst, dann ist das natürlich gelogen.
Nein. Was du jemandem schlicht und ergreifend nicht sagst ist ja nicht gelogen.
Wenn Sie allerdings fragt z.B. "Was hast du eigentlich vor XY gemacht ?" Und du flunkerst, dann ist das natürlich gelogen.
Alter und Erfahrung sind zwei völlig unterschiedliche Schuhe. Wenn man das mit 56 Jahren noch immer nicht begriffen hat, dann sollte man evtl. einmal Reflektieren wieso man ein Problem damit hat, jemandes Entscheidung und Beurteilung, der deutlich jünger ist zu akzeptieren.
Vorausgesetzt natürlich, die Note ist berechtigt. Andernfalls sollte man aber mit 56 Jahren wissen an wen man sich im Falle einer falschen Benotung zu wenden hat.
Rede mit ihm.
Wenn er nicht dein Vermieter ist hat er nichts an deinem Sicherungskasten verloren. Du zahlst den Strom und kannst damit tun und lassen was du willst. Wenn es ihm zu laut ist und er sich gestört fühlt soll er das Ordnungsamt oder den Vermieter anrufen. Schaust du wirklich soooo laut TV das man sich um 1 Nachts davon gestört fühlt?
Wenn der Arbeitgeber sagt das der Realschulabschluss zwingende Bedingung ist um die Lehre anzufangen dann wird er dich nicht mehr nehmen. Wenn er allerdings nicht sagt das er dich nur unter dieser Voraussetzung einstellt dann könntest du Glück haben. Allerdings ist bei Hauptschulabschluss meist eine vorherige Tätigkeit nötig um die Anforderung zu erfüllen. Musst dich halt mit ihm zusammen setzten.
Wieso solltet ihr das nicht dürfen!?