Solange es nur bei Werbung ist, finde ich es nicht schlimm,
Konsumentenschutz vor FernsehwerbungLaut EuGH müssen die schwarzen Sekunden zwischen den Werbespots in die Höchstdauer der Fernsehwerbung eingerechnet werden. Konsumentenschutz gehe vor übermäßiger Fernsehwerbung, so die Begründung der Höchstrichter. Die Entscheidung gilt für öffentlich-rechtliche sowie private Medien. Der ORF darf laut Gesetz je 42 Minuten TV-Werbung pro Tag in beiden Hauptprogrammen bringen. Werden die Schwarzblenden zwischen den Spots mitgezählt, dann verringern sich auch die Einnahmen des Senders.
quelle: https://www.derstandard.at/story/2000031785238/schwarzblenden-zwischen-werbespots-sind-in-tv-werbezeit-einzurechnen
Verkürzte Schwarzblenden"Das machen fast alle Sender seit gefühlten 60 Jahren. Wenn wir das einrechnen müssen, kostet uns das 10 Millionen im Jahr. Das ist de facto eine Verringerung der maximal zulässigen Werbezeit", sagte ORF-Chef Wrabetz. Die betroffenen TV-Sender werden die Schwarzblenden deshalb wohl verkürzen oder – wie der ORF – ganz weglassen, Werbeinhalte würden dadurch ineinander verschwimmen. "Ein Problem" für öffentlich-rechtliche und kommerzielle Sender, so Wrabetz.
Hintergrund und KonkurrenzDie European Broadcasting Union (EBU) werde bei der Europäischen Kommission auf eine Klarstellung im Rahmen der Überarbeitung der audiovisuellen EU-Richtlinie drängen, kündigte der ORF-Chef an. Die EuGH-Entscheidung sei nämlich auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Konkurrenz durch Internet-Gigangen problematisch. "Im Internet gibt es keine Werberegulierung. Die Googles dieser Welt machen, was sie wollen. Für uns verschlechtern sich durch solche Entscheidungen die Rahmenbedingungen weiter." (APA, 25.2.2016)