Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir die Lehrmittel kostenfrei zu überlassen, dafür bekommst du dein Ausbildungsgehalt.

Die Bücherliste bzw. Bücher erhältst du in der Berufsschule, du musst dich vorher darum nicht kümmern.

Die Frage ob dein Chef dir die Lehrmittel bezahlt, kann dir niemand beantworten.

Arbeitest du in einem großen Unternehmen ?

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Um deine Ausbildungszeit zu verkürzen, musst du bis spätestens kurz vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres bzw. ein halbes Jahr vor Beginn der Zwischenprüfungen einen Antrag in Absprache mit deinem Ausbilder bei der zuständigen Kammer einreichen.Wird dieser Antrag genehmigt, ist der Ausbildende verpflichtet in der noch verbleibenden Zeit alle Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung dem Auszubildenden zu vermitteln.Es muss von allen Parteien sichergestellt werden, dass die Ausbildungsziele in dieser verkürzten Ausbildungszeit auch erreicht werden.Da die von mir genannten Beispiele nicht einheitlich in Bundesländern Deutschlands ist, solltet du dich bei der zuständigen Stelle informieren, welche Möglichkeiten der Verkürzung es gibt.

Um welche Kammer handelt es sich bei dir ?

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