Ungefähr in diese Richtung geht das gesuchte Bild:

http://2.bp.blogspot.com/-yowGTlC544A/UK_6RIR9VHI/AAAAAAAAEms/VwrpHu2oqaI/s1600/mond_woman-66466_640.jpg

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Vermutlich ist der pH-Wert der unbekannten Lösung gemeint - also vor der Titration.

Über den Verbrauch und c der Maßlösung kann auf die Konzentration der Probe geschlossen werden.

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Dirch das Auswaschen und Reiben hast du dir höchstwahrscheinlich Keime in/an das Auge gebracht. Dies dürfte eine kleinere Entzündung, das Jucken bzw das trockene Auge erklären.

Entweder holst dir in der Apotheke Augentropfen oder lässt sie dir vom Onkel Doc geben.

Könnte aber auch an der Jahreszeit liegen ;-)

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http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ch/6/ac/versuche/anionen/_vlu/fluorid.vlu/Page/vsc/de/ch/6/ac/versuche/anionen/fluorid/nachweis.vscml.html

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Das nenn ich mal eine gute Frage! DH!

Weil es gebräuchlicherweise so definiert wird.

Wie im Link erklärt wird, hat sich meist Kohlenstoffdioxid,etc. aus der Luft im dest. Wasser während des Prozesses gelöst. Somit "eigtl." ein Gemisch.

http://www.lenntech.de/anwendungen/prozess/demineralisiert/deionisiertes-demineralisiertes-wasser.htm

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Auch die Hauptgruppen sind "frei" wählbar...

Magnesiumchlorid MgCl2

Ach und schau dir das PSE nochmal an: metallischer Character ;-)

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Ernten, klein machen, in Wasser kochen und fertig.

Man könnte es auch nach der Ernte trocknen, in ner Reibschale fein zerreiben und dann abpacken in kleine Beutelchen...Tee ;-)

Den Kochvorgang kann man auch mit Lösemitteln betreiben - je nachdem was man gerne im Extrakt haben möchte wenn man die Inhaltstoffe von dem Kraut kennt...

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Vorlage an Essigsäurekonzentration - Gleichgewichtskonzentration -> umrechnen in ß

Dann mit der Masse an Aktivkohle dividieren = Beladung

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Moin :-)

Du meinst die Molekulargewichtsmarker die bei der SDS-P zum Vergleich mitlaufen? Diese sind individuell gefärbte Proteine - zur einfacheren Überprüfung des Ergebnisses.

Die Werte bei 10 bzw. 70 kDa (oder drunter/drüber) sind für eure/deine Versuchszwecke vmtl. von Beudeutung und werden mit Hilfe spezieller Marker zur besseren Erkennbarkeit so verdeutlicht.

Da gibt es je nach Wunsch und Hersteller div. Möglichkeiten. Ein Bsp.:

http://www.piercenet.com/browse.cfm?fldID=71829CE6-F15D-F722-FC02-E2F53427A8A4

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http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Nachricht an Käufer diese strafbaren Handlungen zu widerrufen. Meldung an eBay und ggf. an die Staatsanwaltschaft/Polizei.

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...auch wenn noch Fragen unbeantwortet blieben.

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...auch wenn noch Fragen unbeantwortet blieben.

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...

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Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?

Hallo :)

Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.

Illegal ist der Begriff zur Frage!

Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.

In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.

Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.

Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:

Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.

Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!


Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?

Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?

Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?


Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...auch wenn noch Fragen unbeantwortet blieben bzw. mittlerweile doch noch selbst erarbeitet werden konnten ;-)

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...auch wenn noch Fragen unbeantwortet blieben.

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Da wohl nix mehr kommt, wurde der Stern vergeben...

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